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Frage von Frank-Jan K. •

Frage an Gert Weisskirchen von Frank-Jan K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ich kann nicht verstehen das Sie nachts schlafen koennen.

Wie koennen Sie Ihr gewissen beruhigen wenn Sie als Beauftragter zur bekaempfung des Antisemitismus arbeiten?

Die SPD und dem Auswaertige Amt machen sich an alle seite schuldig an Menschenrechte verletzungen....

Welche Sie als sprecher verteidigen muessen.

Ich behalte mich dann auch das recht vor was ueber Antisemitismus und Menschenrechte sagen zu durfen. Die SPD findet dem verhalten von Frau Ypsilanti gerecht oder den warnung an Hr. Clement "Menschen in der SPD haben eingeschraenkte menschenrechte" normal?

Dies koennen Sie doch nicht unterstuetzen, oder?

Schlimmer wird es allerdings, wenn mann selber betroffen ist von dem Verletzungen der Menschenrechte durch die SPD und seine mitglieder (Hr. Steinmeier)

Wissen Sie was dem Europaeische Gerichtshof der Menschenrechte als
schwerste verstoss gegen die Menschenrechte ahndet?

Ich sags Ihnen; "ein eigene buerger die einreise im eigene land untersagen oder unmoeglich machen"
(http://www.echr.coe.int/ECHR/EN/Header/Applicants/Information+for+applicants/Frequently+asked+questions/
unter when can I apply to the European Court)

Und genau dies macht Hr. Steinmeier (deutsche botschaft in Dublin) mit unser tochter !! Ihr mutter ist deutsche , aber unser tochter bekommt seit zwei jahren schon keinen deutsche Ausweis. Und das alles auf zweifelhafte argumenten, welche selber Dick Roche, minister in Irland entsetzt haben. Nicht zu sagen das dem ruf der deutsche Botschafter (Hr. Pauls) sehr schlecht ist.

Ihnen ist bestimmt auch denn Abkommen der Vereinigte Nationen ueber die Menschenrechte von Kinder (Art. 7) bekannt? Kinder haben ab geburt das recht auf einen nationalitaet/ausweis.

Ihr SPD verstosst damit gegen abkommen der Europaeische Union und Vereinigte Nationen.
Was denken Sie mit diese Menschenrechte verletzungen zu tun in verhaeltnis zu Ihre taetigkeit als Beaftragter fur Antisemitismus der OSZE?

Portrait von Gert Weisskirchen
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kamenz,

die Außenpolitik und das Auswärtige Amt sind für eine Änderung oder Streichung des Art. 10 EGBGB nicht zuständig, da Fragen des Internationalen Privatrechts in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz liegen.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Namensrechtssache Grunkin-Paul vom 14.10.2008 ist dem Auswärtigen Amt bekannt. Es wird derzeit durch das Bundesministerium für Justiz, das für Fragen des Internationalen Privatrechts und Zivilrechts (dazu gehört auch das Namensrecht) federführendes Bundesressort ist, und dem Bundesministerium des Inneren, das für Fragen des Personenstands zuständig ist, noch geprüft, wie der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Oktober 2008 aus der Sicht des deutschen Rechts Rechnung zu tragen ist. Hier ist in diesem Jahr mit einer Entscheidung zu rechnen!

Mit freundlichen Grüßen
PROF. GERT WEISSKIRCHEN, MdB