Gerhard Schenk
AfD
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Frage von Horst E. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?

Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in von 297,50 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden.

Der damalige zuständige Hessische Staatsminister Jörg Jordan hat 1991 zu Wanderveranstaltungen im Wald angeordnet (Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991, Seite 2018f. Ziffer 788):

„Im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d. R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine bitte ich, die oben genannten Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten und zu unterstützen.“

Die Wanderfreunde Hatzbachtal meinen, dass diese Feststellung immer noch ihre Berechtigung hat. Wanderveranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald sollten kostenfrei sein.

Antwort von
AfD

Der Staatswald ist öffentliches Eigentum, er hat dem Wohl der Bürger zu dienen.

Wandern hält gesund, fördert Geselligkeit und Lebensfreude. Wandern in Wald und Flur stärkt die Immunabwehr, erhält die Schaffenskraft und entlastet dadurch das Gesundheitswesen und die Allgemeinheit. Es ist DIE Gesundheits-Prävention schlechthin, geradezu eine Lebensversicherung und sollte auf jede erdenkliche Weise gefördert werden.

Als ambitionierter Läufer kenne und genieße ich seit dreiundzwanzig Jahren als Mitglied einer Waldlaufgruppe allwöchentlich die Läufe in unseren wunderschönen Wäldern und der freien Natur. 

Die Einnahmen einer Nutzungspauschale sind kontraproduktiv, schwächen Wandervereine und behindern gesellschaftlich gewünschte Initiativen und richten damit erheblichen Schaden an.

Was möchten Sie wissen von:
Gerhard Schenk
AfD