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Georg Fahrenschon
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Frage von Dr. Veronika L. •

Frage an Georg Fahrenschon von Dr. Veronika L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Fahrenschon,
Mit Sorge beobachte ich die Tendenzen in Ihrer Politik, das Asylrecht immer weiter zu beschneiden. Elementare Menschenrechte haben kein Gewicht mehr vor einer rigorosen Abschottungspolitik, die ohne Rücksicht auf den Einzelfall pauschal von einer Nichtbedürftigkeit der Flüchtlinge ausgeht. Gerade wir in Deutschland hätten eine besondere Verantwortung auf diesem Gebiet, denken wir daran, wie vor 70 Jahren gerade die Besten unseres Landes ein ähnliches Schicksal erlitten haben wie heute viele politisch Verfolgte. Ich möchte Sie deshalbe um eine Stellungnahme zu den folgenden Fragen bitten:
Wie steht Ihre Partei zu den Bestrebungen, den Flüchtlingsschutz durch die Einführung EU-weiter Drittstaatenregelungen und die Einrichtung von "Asyllagern" außerhalb der EU auszulagern?
Sind Sie der Auffassung, daß traumatisierte Flüchtlinge nicht an andere EU-Staaten überstellt werden dürfen, wenn dort keine Behandlungsmöglichkeiten existieren?
Werden Sie traumatisierte und kranke Menschen besser als bisher vor der Abschiebung schützen?
Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, Familientrennungen durch Abschiebungen rechtlich zu unterbinden?
Treten Sie dafür ein, die Rechtsgrundlagen der Abschiebungshaft zu reformieren und die Anordnung von Abschiebungshaft gegenüber Minderjährigen im Aufenthaltsgesetz generell zu verbieten?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Veronika Lukas

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Dr. Lukas,

aus Sicht der Union gehören die Förderung der Integration und insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache zu den wichtigsten Teilen des Zuwanderungskompromisses. Das neue Gesetz ist seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft und muss sich nun in der Praxis bewähren. Wir beobachten, ob der vorgesehene Leistungsumfang ausreichend ist, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Wenn es sich als notwendig erweist, müssen Leistungen zielgerichtet aufgestockt werden.

Die Union teilt die Überzeugung, dass gerade auf die "nachholende Integration" besonderer Wert gelegt werden muss. In den Verhandlungen zum Zuwanderungskompromiss haben wir darauf bestanden, dass dieser Punkt nicht fiskalischen Überlegungen geopfert wurde. Adäquate Möglichkeiten zur nachholenden Integration sind im Interesse der Betroffenen und der aufnehmenden Gesellschaft sicherzustellen.

Den Familiennachzug von rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländern zuzulassen, entspricht dem Menschenbild der Union und nutzt der Integration. Selbstverständlich kann Familiennachzug nicht vom "Einkommen oder sozialen Status" abhängig sein. Erforderlich bleibt, dass ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht und der Lebensunterhalt der Familie aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Eine Ausweitung des nachzugsberechtigten Personenkreises kommt für uns nicht in Frage.

Faire Asylverfahren sind eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit und seit jeher Praxis in Deutschland. Jeder Asylbewerber kann sich durch unabhängige nichtstaatliche Organisationen beraten lassen. Die bestehenden Regelungen zur Aufnahme und zum Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt halten wir für ausreichend. Die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sind sinnvoll und stellen keine Diskriminierung dar, denn sie sollen sicherstellen, dass keine Anreize zur Zuwanderung für Personen entstehen, die sich nicht auf das Asylrecht berufen können.

Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 1992 die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Allerdings hat die damalige Bundesregierung bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde fünf Vorbehalte geltend gemacht. Nur unter dieser Bedingung waren die Bundesländer mit der Ratifizierung der Konvention einverstanden. Daher kann eine Rücknahme der Vorbehalte - so sieht es im Übrigen auch die jetzige Bundesregierung - nur im Einvernehmen mit den Ländern erfolgen. Die Länder haben jedoch berechtigte Kritikpunkte, die vorab ausgeräumt werden müssen. So sehen sie z. B. Widersprüchlichkeiten zum deutschen Familienrecht. Die Konvention sieht ein generelles gemeinsames Sorgerecht vor, innerhalb des deutschen Familienrechts wird bei der Zuordnung des Sorgerechts immer das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen - dies kann im Einzelfall auch bedeuten, dass das Sorgerecht nicht uneingeschränkt beiden Elternteilen zugestanden wird. Allein an diesem Beispiel wird deutlich, dass noch Klärungsbedarf mit den Ländern besteht. Wenn die Kritikpunkte der Länder widerlegt sind, kann in einem zweiten Schritt die Rücknahme der Vorbehalte erfolgen.

Die Forderung nach ungehindertem Zugang von geduldeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu einer beruflichen Ausbildung und zum Arbeitsmarkt kann unter humanitären Aspekten grundsätzlich unterstützt werden, sofern arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte nicht entgegenstehen und der geduldete Jugendliche oder junge Erwachsene nicht vollziehbar ausreisepflichtig ist und freiwillig ausreisen könnte.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Fahrenschon