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Frage von Andreas B. •

Frage an Gabriele Frechen von Andreas B. bezüglich Finanzen

Ich zitiere "Die Aufseher sehen das anders. "Die Bedienung der Auszahlungspläne aus dem Sondervermögen der Fonds steht im Widerspruch mit dem Prinzip der Anlegergleichbehandlung nach dem Investmentgesetz" ( www.teleboerse.de )

sehr geehrte Abgeordnete
Ab dem nächsten Jahr müsste ich rein theoretisch Abgeltungssteuer auf Kursgewinne bei Wertpapieren bezahlen wenn ich diese nach dem 31.12.08 kaufe und auch verkaufe.
Warum werden dann Fonds,laut Anlegergleichbehandlung, besser gestellt als ich? Ich betrachte mein Depot auch als einen Fonds,und dieser muss bei Umschichtungen innerhalb des Fonds komischerweise keine Abgeltungssteuer bezahlen?

können Sie mir das erklären? Vor allem den Teil mit der Anlegergleichbehandlung,wobei man sagen müsste dass Fonds keine Anleger sondern professionelle Zocker sind

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bahler,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass das von Ihnen genannte Zitat sich auf die Auszahlungspläne aus Sondervermögen von Immobilienfonds bezieht. Hier sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht offensichtlich das Prinzip der Anlegergleichbehandlung verletzt. Dabei geht es jedoch ausdrücklich nicht um die Abgeltungsteuer.

Sie sprechen das sogenannte Fondsprivileg an. Darunter versteht man die steuerfreie Vereinnahmung von Wertpapieren, Termin- und Stillhalteprämien bei Verkäufen auf der Ebene eines Fonds. Dieses Fondsprivileg wurde mit der Unternehmensteuerreform abgeschafft. Ab 2009 sind die Veräußerungsgewinne eines Fonds nur noch steuerfrei, wenn der Fonds die veräußerten Anlagen vor 2009 angeschafft hat. Anders ist das bei den thesaurierenden Fonds. Bei diesen werden die Erträge nicht an den Anleger ausgeschüttet, sondern wieder mit angelegt und dadurch kapitalisiert, wodurch ein Zinseszinseffekt entsteht. Diese fondsinternen thesaurierten Gewinne können wieder angelegt werden, ohne Abgeltungsteuer auszulösen. Dieses Thesaurierungsprivileg bedeutet jedoch lediglich eine Steuerstundung, da thesaurierte Erträge im Veräußerungsgewinn enthalten sind und auf diesen Betrag Abgeltungsteuer anfällt, sobald das Geld dem Anleger zufließt. Der Zeitpunkt der Auszahlung an den Anleger bestimmt die Auslösung der Abgeltungsteuer, sowohl bei der Direktanlage als auch bei einem Fonds. Tatsächlich hat das Thesaurierungsprivileg eine zeitliche Begünstigung von Investmentvermögen zur Folge. Eine definitive Begünstigung entsteht jedoch nicht.
Die im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 getroffenen Regelungen zur Abgeltungsteuer verstoßen nicht gegen den Grundsatz zur Anlegergleichbehandlung. Ich wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr.

Mit freundlichem Gruß

Gabi Frechen, MdB