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Franz Thönnes
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Frage von Heiko H. •

Frage an Franz Thönnes von Heiko H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Thönnes!

Mit Empörung mußte ich erfahren, daß die SPD jetzt doch einer Nutzung der Bundeswehr im Innern zustimmen will und dafür eine weitere Aushöhlung des Grundegesetzes, hier Artikel 35, zustimmen will.

Ich habe dazu folgende Fragen: Wird das neue Gesetz dazu benutzt werden, um in Zukunft mit Hilfe der Präsenz der Bundeswehr bereits im Vorfeld Teilnehmer von Demonstrationen und Kundgebungen einzuschüchtern? Wird durch die Zustimmung der SPD der unrechtmäßige Einsatz der Bundeswehr z.B. beim G8 Gipfel in Heiligendamm nachträglich legalisiert? Ist das neue Gesetzt auch mit Hinblick auf die zukünftig steigenden Zahl von sozialen Unruhen, die durch die immer größer werdende Schere zwischen armen und reichen Bevölkerungschichten entstehen, geschmiedet worden? Wird zukünftig, wie dies in Hamburg der Fall ist, pro Demonstrant eine Sicherungskraft von Polizei und Bundswehr abgestellt sein, und jede Demonstration nur im engesten "Sicherheit-"Kessel stattfinden? Wird der Artikel 35 ähnlich wie der Paragraph 129StGB beliebig unkritisch herangezogen werden? Reichen die bestehenden Gesetze nicht vollkommen aus, müssen wiederum die Grundrechte geändert werden? Sollte nicht die Polizei selbst genug finanzielle und personelle Mittel haben, so daß ein Einsatzt der Bundeswehr gar nicht notwendig ist?

Ich möchte abschließen mit der Frage: Was hätten die tapferen SPD´ler von 1933 wohl für eine Meinung zu diesem neuen "Ermächtigungsgesetzt"?

Mit freundlichem Gruß

Heiko Hansen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hansen,

vielen Dank, für Ihre Frage, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de gestellt haben.

Wie Sie der Presse sicherlich schon entnommen haben, wird es nicht zu der im Koalitionsausschuss verhandelten Änderung des Artikels 35 GG kommen. Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt die vorgeschlagene Änderung der Verfassung zur Neuregelung von Bundeswehreinsätzen im Inland mit breiter Mehrheit ab. Die verhandelten Vorschläge sind viel zu weit gefasst und deshalb für die SPD nicht zustimmungsfähig.

Nichts desto trotz bleibt die Frage, wie wir uns gegen die geänderte Bedrohungssituation nach dem 11. September 2001 schützen. Insbesondere zu Wasser und in der Luft ist die Polizei nur unzureichend ausgerüstet um Bedrohungen aktiv zu begegnen.

Aus diesem Grund wird jetzt eine Arbeitsgruppe mit Rechts-, Innen- und Verteidigungsexperten der SPD-Bundestagsfraktion eingesetzt, die unter Leitung von SPD-Fraktionschef Peter Struck und Justizministerin Brigitte Zypries einen neuen Vorschlag erarbeiten soll. Dieser könnte die bereits vor zwei Jahren von der SPD-Bundestagsfraktion vorgeschlagene begrenzte Änderung des Artikels 35 auf Zwischenfälle aus der Luft und von der See beinhalten.

Einen generellen Einsatz der Bundeswehr im Inneren wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben. Die Aufgabenteilung zwischen der Polizei und der Bundeswehr wird auch in Zukunft gewahrt bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes