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Franz Thönnes
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Frage von Martin H. •

Frage an Franz Thönnes von Martin H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Thönnes,

Durch die Enthüllungen des US-Dissidenten Edward Snowden ist uns allen klar geworden, dass die US-Regierung die größte Bedrohung für unsere verfassungsmäßig garantierten Bürger- und Freiheitsrechte ist. US-Bundesbehörden verletzen systematisch deutsche Gersetze und horchen uns aus wie einst die Stasi, nur viel umfassender und technisch perfektioniert.

Bitte erkläen Sie mir: Warum macht die deutsche Außenpolitik einfach weiter wie bisher? Warum setzt die Bundesregierung den Amerikanern nicht einfach ein Ultimatum: Entweder sie verpflichten sich in einem völkerechtlich bindenden Vertrag, die deutschen Gesetze (und nicht nur die amerikanischen) einzuhalten, oder das Bündnis wird beendet?

Welchen Sinn hat ein solches Bündnis, wenn es nicht auf gemeinsame Werte wie Freiheit und Würde des einzelnen Menschen gegründet ist? Das war doch eigentlich der Sinn der NATO, oder?

Ich habe eine ähnliche Frage schon an den Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses gestellt, aber keine Antwort bekommen. Das ist sehr bedrückend. Ich fühle mich mehr und mehr an die Situation im kalten Krieg erinnert, als ostdeutsche Politiker die Sowjetunion nicht kritisieren durften. Sind deutsche Spitzenpolitiker wie Sie heute vielleicht wieder in einer ähnlichen Lage?

In der Hoffnung auf eine Antwort,
Ihr
Prof. Dr. Martin Haspelmath, Leipzig

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Haspelmath,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de.

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD zur transatlantischen Zusammenarbeit folgende Passage beschlossen:

Dort, wo in jüngster Zeit Vertrauen in Frage gestellt wurde, muss es wiederhergestellt werden. Dazu erwarten wir ein deutliches Bekenntnis und entsprechende Maßnahmen der US-Administration. Wir wollen die Regeln, die für den Umgang zwischen Partnern gelten, klarer definieren und streben glaubhafte und überprüfbare Vereinbarungen an, um die Privatsphäre unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Genau an diesen Zielen arbeiten wir. Diplomatie zeichnet sich jedoch nicht dadurch aus, besonders laut ultimative Forderungen zu stellen. Es gilt das Thema auf den unterschiedlichsten Ebenen immer wieder zur Sprache zu bringen und für eine Einigung zu werben. Sollten die USA sich zum Beispiel nicht auf ein „No-Spy-Abkommen“ einlassen, muss über mögliche Konsequenzen im Parlament diskutiert werden.

Um hierfür den Raum zu geben, haben die Regierungsfraktionen am 13. Februar 2014 den Antrag „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses NSA“ (Drs. 18/483) in 1. Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser wird jetzt im Geschäftsordnungsausschuss weiter beraten.

Der Untersuchungsausschuss soll aus Sicht der Koalition aufklären:

• Wurde durch Überwachungsprogramme des US-amerikanischen Nachrichtendienstes NSA und des britischen GCHQ der weltweite Datenverkehr (insbesondere Telekommunikation einschließlich SMS, Internet-Nutzung, E-Mail-Verkehr, Nutzung sozialer Netzwerke und elektronischer Zahlungsverkehr) einer verdachtsunabhängigen massenhaften Erfassung, Speicherung und Kontrolle unterzogen, von der auch Kommunikationsvorgänge von, nach und in Deutschland betroffen waren? Seit wann, wie, in welchem Umfang und gegebenenfalls auf welchen Rechtsgrundlagen erfolgte dies?
• Inwieweit wurden und werden diplomatische Vertretungen und militärische Standorte der Vereinigten Staaten und Großbritanniens in Deutschland genutzt, um Daten über solche Kommunikationsvorgänge und deren Inhalte zu gewinnen?
• Gab es rechtliche Grundlagen dafür?
• Gegen welche Rechtsvorschriften auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene verstoßen derartige Aktivitäten gegebenenfalls?
• Seit wann war deutschen staatlichen Stellen des Bundes, bekannt, dass Nachrichtendienste dieser Staaten derartige Aktivitäten – beispielsweise durch Programme wie „PRISM“, „TEMPORA“ oder „XKeyscore“ – durchführen? Wer innerhalb der Bundesregierung wurde von wem, zu welchem Zeitpunkt darüber unterrichtet?
• Waren deutsche staatliche Stellen des Bundes an der Entwicklung bzw. technischen Umsetzung derartiger Programme dieser ausländischen Dienste in irgendeiner Form beteiligt?
• Welche Erkenntnisse über Art und Ausmaß derartiger Aktivitäten, die sich gegen in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Wirtschaftunternehmen richten, lagen staatlichen Stellen des Bundes vor?
• Hätten deutsche staatliche Stellen des Bundes gegebenenfalls schon zu einem früheren Zeitpunkt von derartigen Maßnahmen Kenntnis erlangen können bzw. müssen?
• Wurde der Datenverkehr deutscher staatlicher Stellen des Bundes durch diese Nachrichtendienste erfasst oder überwacht? Gegebenenfalls seit wann, wie und in welchem Umfang? Waren hiervon auch deutsche Vertretungen im Ausland betroffen?

Der Untersuchungsausschuss soll zudem klären:

• Welche Rechtsgrundlagen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gewährleisten privaten Rechtssubjekten Schutz vor rechtswidriger staatlicher Überwachung, schützen die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation und die informationelle Selbstbestimmung? Inwieweit begründen diese Vorschriften staatliche Schutzpflichten und wie weit reichen diese?
• Durch welche Maßnahmen rechtlicher, organisatorischer oder technischer Art kann sichergestellt werden, dass der garantierte Schutz der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation von, nach und in Deutschland bestmöglich verwirklicht wird, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Träger von Berufsgeheimnissen und Zeugnisverweigerungsrechten und Träger von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vor einer verdachtsunabhängigen Erfassung von elektronischen Kommunikationsvorgängen und deren Inhalten durch ausländische Nachrichtendienste geschützt werden?
• Welche Maßnahmen sind erforderlich, um eine vertrauliche elektronische Kommunikation auch für staatliche Stellen zu gewährleisten?

Es gilt außerdem zu prüfen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Nachrichtendienste im digitalen Zeitalter erforderlich sind, damit diese angesichts gegebener technischer Möglichkeiten mit den Grund- und Menschenrechten, sowie grundlegenden Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes, vereinbar bleiben. Dabei gilt die Maxime, dass nicht alles was technisch möglich ist, auch zur Anwendung gelangen darf.

Der Ausschuss soll auch der Frage nachgehen, wie Wirtschaftsunternehmen wirkungsvoller vor Wirtschaftsspionage geschützt werden und wie Weiterentwicklung, Verbreitung und Nutzung sicherer Verschlüsselungstechniken und IT-Systeme gefördert werden können.

Ein „weiter so“ wird es also nicht geben. Ihren Vergleich mit der Zeit des Kalten Krieges halte ich ebenso für nicht zielführend, weil das Vorgehen der amerikanischen Geheimdienste von Vertretern aller Parteien und auch Teilen der Bundesregierung kritisiert wurde und wird.

Auf die grundsätzliche Bedeutung der transatlantischen Beziehungen gehe ich hier nicht näher ein, diese hatte ich Ihnen bereits in meiner Antwort vom 24. Februar 2012 auf Abgeordnetenwatch.de dargestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes