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Franz Thönnes
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Frage von Dieter G. •

Frage an Franz Thönnes von Dieter G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Thönnes.

Ich bin Rentner, 67 Jahre alt, habe ein Kleingewerbe angemeldet um die Rente etwas aufzubessern, bin als PFLICHTmitglied in der IHK.

Warum muß man dann eine Pflichtversicherung eingehen (von der man nur auf Antrag entbunden wird), und wieso wird ein Einkommen für den Mitgtliedsbeitrag (über 17.000 EUR pro Jahr) in einer Höhe vorausgesetzt, daß ich niemals erzielen kann?

Bei der Pflichtversicherung werden niemals die Krankenkasse und die Pflichtversicherung zur gleichen Zeit zahlen. Für das Gewerbe werden ja noch extra Krankenkassenbeiträge erhoben. Denn ich habe nicht mit Maschinen (sondern nur mit einem Computer in den eigenen vier Wänden) bzw. Fahrten mit dem Auto in meinem kleinen Gewerbe zu tun. Bitte um eine plausible Erklärung.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Geib

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Geib,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de zugesandt haben.

In seiner Entschließung vom 1. April 1998 hält der Deutsche Bundestag Kammern in der Form öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit Pflichtmitgliedschaft als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft für weiterhin erforderlich und sachgerecht. Auch das Bundesverfassungsgericht hat seine Zustimmung zur Pflichtmitgliedschaft mit Urteil vom 7. Dezember 2001 erneut bekräftigt.

Die Industrie und Handelskammern (IHKs) haben generell die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Dabei obliegt es ihnen, insbesondere durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten. Die IHKs sollen außerdem gleichermaßen das Interesse aller Betriebe, unabhängig von der Größe oder Zugehörigkeit zu privatrechtlichen Verbänden, vertreten. Auf diese Weise werden die Interessen der gewerblichen Wirtschaft zusammengefasst und die IHKs in die Lage versetzt als Ansprechpartner im Dialog mit der Politik tätig zu werden. Dabei ist es immer wichtig ein ausgewogenes Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Auftrages und der Interessenwahrnehmung für die Betriebe zu wahren.

Die IHKs sind eine Plattform für Kommunikation und gemeinschaftliches Handeln. Jedes Jahr beraten sie fast 370.000 Existenzgründer, beantworten ca. 110.000 Anfragen von Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen nach geeigneten Sachverständigen, stellen jährlich etwa 1,8 Millionen Exportdokumente aus, betreuen als Kooperationspartner in der Berufsausbildung 850.000 Auszubildende und nehmen jährlich 290.000 Zwischen- und 330.000 Abschlussprüfungen ab. Gerade diese Funktion innerhalb der Verbändedemokratie als Partner in der Berufsausbildung sehe ich als eine der zentralen Aufgabenfelder der IHK in ihrer jetzigen Verfassung an. Damit sind sie gleichzeitig Partner für eine Vielzahl von Institutionen und die Politik.

Auf die Zusammensetzung der Beiträge hat die Politik keinen Einfluss. Sie werden auf der IHK-Vollversammlung (normalerweise auf der letzten eines Jahres), also von den Gewerbetreibenden selbst, festgelegt. Im Lübecker IHK-Bezirk bekommen Sie mit einem angemeldeten Kleingewerbe erst ab einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn über 5.200 Euro jährlich nach Steuern einen Beitragsbescheid. Dieser beläuft sich bis 15.340 Euro pro Jahr auf 46 Euro. Wenn Sie über 15.340 Euro erzielen, erhöht sich dieser Grundbetrag auf 81 Euro und es wird eine der Höhe nach gestaffelte Umlage erhoben.

Die von mir dargestellten Beiträge halte ich vor dem Hintergrund der geleisteten Arbeit für angemessen. Eine genauere Analyse Ihres konkreten Falles ist auf Grundlage der mir vorliegenden Fakten allerdings nicht möglich. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie gerne direkt mit meinem Bad Segeberger Bürgerbüro Kontakt aufnehmen:

Franz Thönnes, MdB
Oldesloer Str. 20
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551 – 96 83 83
Fax: 04551 – 96 73 38
buergerbuero@thoennes.de

Mit freundlichen Grüßen

Franz Thönnes