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Franz Thönnes
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Frage von Manfred M. •

Frage an Franz Thönnes von Manfred M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Thönnes,

Die EADS will für die Lieferung des Airbus A400M trotz vierjähriger Verzögerung der Auslieferung eine Nachforderung von 5,2 Mrd. Euro stellen. Heute erfahren wir Bürger durch die Veröffentlichung des Prüfergebnisses von PWC im Handelsblatt, dass Kostensteigerungen und Lieferverzögerung auf "eklatante Planungs- und Managementfehler" zurückzuführen seien. Ich möchte gerne von Ihnen wissen, was Sie bzw. Ihre Fraktion unternimmt, die Forderung von EADS abzuweisen, um damit uns Steuerzahler davor zu schützen, erneut für Managementversagen zur Kasse gebeten zu werden.

Meine zweite Frage lautet: Sind Sie der Meinung, dass die gesetzlichen Regelungen zur Haftung von Managern ausreichend sind.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Muster

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Muster,

vielen Dank für Ihre Frage vom 20. Januar 2010.

Die Situation beim Bau des Militär-Airbus A 400M stellte sich äußerst schwierig dar. Neben einer verzögerten Auslieferung sah sich die Bundesregierung auch einer Forderung zur Übernahme von Mehrkosten in Höhe von 5,2 Mrd. Euro gegenüber. Auf dieser Grundlage wurde in Kooperation mit den anderen Abnehmerstaaten mit Airbus ausgehandelt, dass die sieben Vertragsstaaten insgesamt 3,5 Mrd. Euro mehr als geplant bezahlen werden. Diese setzen sich aus der Anhebung des Vertragsfestpreises um zwei Mrd. Euro sowie einem Exportkredit von 1,5 Mrd. Euro zusammen. Als Gegenleistung für den Kredit werden die Abnehmer Beteiligungen am zukünftigen Verkauf des Flugzeugs an weitere Staaten erhalten.

Diese Einigung muss noch von den Vertragsstaaten bestätigt werden. Im Deutschen Bundestag wird im Verteidigungsausschuss vermutlich Ende März dazu beraten. Hier stellt sich auch die Frage wie die zusätzlichen Kosten finanziert werden sollen, denn der Verteidigungshaushalt wurde im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2010 um 400 Millionen Euro gekürzt. Im Zuge dieser Beratungen wird auch darüber zu diskutieren sein, wie eine solche Situation in Zukunft vermieden werden kann.

Insgesamt erscheint mir das Ergebnis aber als tragfähiger Kompromiss. So ärgerlich die Mehrkosten auch sind, galt es jedoch abzuwägen. Ein Abbruch des Projektes stellte für alle Beteiligten wohl die schlechteste Option dar. Airbus hätte über das bereits bestehende Maß Vertrauen verloren und Schadensersatz zahlen müssen. Außerdem würden sie natürlich die bereits getätigten Entwicklungskosten tragen. Die Abnehmerstaaten müssten im Gegenzug auf ein dringend benötigtes modernes Transportflugzeug verzichten. Eine neue Ausschreibung hätte für die Bundesrepublik Deutschland bedeutet, die bereits seit dem Ende der 1960er Jahre bei der Bundeswehr im Dienst stehenden Transalls länger nutzen zu müssen. Diese sind den zukünftigen Herausforderungen jedoch nicht mehr gewachsen. Darüber hinaus hat der Airbus A 400M eine große industriepolitische Bedeutung und wurde als europäisches Gemeinschaftsprojekt entwickelt, um eine Abhängigkeit von amerikanischen Modellen zu verhindern.

Und nach dem erfolgreich absolvierten Jungfernflug am 11. Dezember 2009 besteht Anlass zur Hoffnung, dass die technischen Probleme weitestgehend behoben sind, und die Bundeswehr in naher Zukunft ein dringend benötigtes Transportflugzeug zur Verfügung gestellt bekommt.

Abschließend zu Ihrer Frage zur Managerhaftung. Bezogen auf den Fall des A 400M sehe ich aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland keine Möglichkeit das Management in Haftung zu nehmen. Inwiefern das Handeln des Vorstands persönliche Folgen für die Manager hat, muss im Unternehmen geklärt werden. Insgesamt setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion aber dafür ein, die zivilrechtliche Haftung von Managern gegenüber ihren Unternehmen konsequenter durchzusetzen und zu verschärfen. In der letzten Legislaturperiode haben wir innerhalb der Großen Koalition bereits vieles umsetzen können. So haben wir z.B. im Aktiengesetz die Kriterien für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung konkretisiert und die Notwendigkeit veränderter Verhaltensanreize durch stärker langfristig orientierte variable Vergütungsbestandteile betont. Konkret haben wir die Haltefrist für Aktienoptionen von 2 auf 4 Jahre ausgedehnt. Es wurden die Regeln zur nachträglichen Herabsetzung der Vorstandsvergütung in Fällen, in denen sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens wesentlich verschlechtert haben, verschärft. Außerdem fordern wir, dass Vorstandsvergütungen bzw. –abfindungen oberhalb des Betrages von 1 Mio. Euro im Jahr nur noch zur Hälfte als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sind. Schließlich wollen wir eine Klarstellung des Begriffs des „Unternehmenswohls“ im Aktiengesetz im Sinne einer expliziten Nennung der Interessen von Anteilseignern, Mitarbeitern und der Allgemeinheit vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Thönnes