
(...) Die Vorgehensweise, die Zeugin Heinemann schriftlich zu befragen, ist vom Untersuchungsausschuss so beschlossen worden. Das Antwortschreiben wird aber nicht veröffentlicht, weil die Akten des Ausschusses ebenso wenig wie die Protokolle veröffentlicht werden. Gleichwohl werden natürlich auch die schriftlichen Antworten in den Schlussbericht - soweit erforderlich - einfließen. (...)