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Ewald Vielhaus
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Frage von Dieter S. •

Frage an Ewald Vielhaus von Dieter S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Vielhaus,
ich habe zwei Fragen an Sie:
1. Nachdem in NRW die Regierung wechselte, wurde als eine der ersten Handlungen das Gesetz zur Errichtung von Windmühlen so geändert, dass derzeit in NRW kaum ein Standort mehr für Neuaufbauten zustande kommen wird. Derzeit gibt es nach offiziellen Unterlagen der Wirtschaft und ihrer Dachorganisationen etwa 10.000 direkte und indirekt davon abhängende Arbeitsplätze in NRW, von denen aus meiner Sicht als Unternehmensberater eine siginifikant hohe Anzahl abgebaut werden wird, wenn in NRW die Technologie nur deshalb nicht gehalten werden kann, weil die großen Windradbauer sich selbstverständlich andere (Bundes-)Länder suchen werden, in denen - zumindest für diesen Teil der Wirtschaft - NICHT industriefeindliche Entscheidungen getroffen werden.
Meine Frage ist, ob dem ganzen Gebiet der BRD auch die gleiche Entscheidung droht, dass nämlich Windräder nur in 1,5 km Entfernung von Gebäuden gebaut werden dürfen?
2. Sie reden i.A. davon, dass nicht das Kirchhoff´sche Steuermodell in die Tat umgesetzt wird, sondern eine Regelung mit 13% bis 39% je nach Verdienst. Klugerweise sprechen Sie bzw. die CDU aber auch über "Übergangsregelungen". D.h. also, dass das Kirchhoff´sche Modell mit einheitlich 25% möglicherweise DOCH im Spiel ist. Dies hieße dann aber auch, dass Geringverdienende im Endeffekt sehr wohl MEHR an Steuern zu zahlen hätten. Die offiziellen Verlautbarungen sind leider derartig schwammig, dass ich diese Frage sehr wohl auch einmal klar beantwortet hätte. Wenn dies zu den 2% Mehrwertsteuer zusätzlich dazu käme, dann wäre das eine signifikante Belastung eines nicht unerheblichen großen Teils unserer Steuerzahler(innen).
Im Übrigen: Wenn sie behaupten, dass die 2% MwSt mehr durch die 2% Arbeitslosenversicherung weniger ausgeglichen würde, dann ist das Sand in die Augen der Wähler(innen), weil sie davon nur die Hälfte aufgrund der Teilung mit dem Arbeitsgeber hätten.
Ihr Dieter Schulze

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schulze,

für Ihre E-Mail vom 15. September 2005 danke ich Ihnen herzlich.
Sie sprechen u.a. die Neuregelungen im Bereich der Windenergie in Nordrhein-Westfalen an. Hier hat die neue CDU-geführte Landesregierung binnen acht Wochen nach Regierungsantritt einen neuen Windkraftanlagen-Erlass vorgelegt, der u.a. vorsieht, wie Sie richtig bemerken, dass Windkraftanlagen zukünftig nur noch mit Abstand von 1.500 Metern zu Wohngebieten errichtet werden sollen.
Mit dem Erlass will die CDU Grenzen für die Windenergienutzung ziehen - zum Schutz des Landschaftsbildes und zum Schutz der Bürger. Die CDU setzt sich für einen gesunden Energie-Mix, mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien, z.B. auch in den Bereichen Wasserkraft, Biomasse, Geothermie und Fotovoltaik ein. Die Überförderung der Windkraft soll allerdings beendet werden.

Derzeit wird jeder in Deutschland direkt oder indirekt von der Windenergie abhängige Arbeitsplatz mit 28.00 Euro jährlich subventioniert.
Wenn man die Höhe dieser Summe mit den Subventionen im Steinkohlebergbau vergleicht, erscheint es konsequent, auch die Subventionen im Bereich der erneuerbaren Energien auf den Prüfstand zu stellen.

Bzgl. des von Ihnen befürchteten Arbeitsplatzverlustes ist zu sagen, dass die rund 4.000 Arbeitsplätze in NRW, die direkt mit der Windenergie in Verbindung stehen, nicht durch die Maßnahmen der Landesregierung gefährdet sein werden. Der Weltmarktanteil der sehr leistungsfähigen deutschen Windenergiebranche beträgt 50%. Die Exportquote beträgt 60%.

Zur Steuerreform gilt, was die CDU in der Öffentlichkeit sagt. Es wird das im Regierungsprogramm nachzulesende Steuerkonzept umgesetzt. Keineswegs gilt dies als Übergangsregelung Ich gebe Ihnen Recht- ein linearer Steuersatz von 25 % wäre ungerecht und auch unsozial. Daher bleibt die CDU bei der Regelung: Wer viel verdient, soll auch mehr Steuern zahlen als ein Steuerpflichtiger, der einen geringeren Verdienst hat.
Wenn die Arbeitslosenversicherung von 6,5 % auf 4,5 % reduziert wird, macht das ca. 14 Mrd.¬ aus. Eine Erhöhung des Regelsteuersatzes bei der Mehrwertsteuer macht eine Mehreinnahme von ca. 16 Mrd.€ aus.
Es gilt und dies belegen Beispielsrechungen von Fachleuten: Durch die Steuerreformpläne der Union haben die Menschen nicht weniger, in den meisten Fällen mehr in der Tasche.

Mit freundlichem Gruß

Ewald Vielhaus