
(...) Das Nichtrauchergesetz dient in erster Linie dem Schutz der Nichtraucher und hat nicht das Ziel, beliebig in die Rechte des Einzelnen einzugreifen. Es ist unumstritten, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist. Die Freiheit des Einzelnen kann jedoch nur soweit gehen, wie sie die Freiheit des anderen nicht einschränkt oder gefährdet. (...)