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Eva Möllring
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Frage von Edgard L. F. •

Frage an Eva Möllring von Edgard L. F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Soweit ich mich entsinne, gilt das Leben als höchstes Gut nach Art.1GG; die Todesstrafe ist abgeschafft - und das wird auch mediengerecht zur Hinrichtung Husseins betont. Ich kann mich noch gut an die Diskussion zum "Finalen Rettungsschuß" erinnern - damals ging es darum, ob es ethisch vertretbar ist, einen Menschen - und sei es auch ein Verbrecher - von Staats wegen zu töten, um das Leben einer Geisel zu retten.
Heute fordern Politiker - Schäuble ist nur die Spitze des Eisbergs - den Täter quasi durch die Geisel hindurch zu erschießen - und keine der gesellschaftlich relevanten Gruppen - Kirchen, Verbände, Menschenrechtsorganisationen, Intellektuelle - scheint das sonderlich anzugehen - wo bleibt die Ethik-Diskussion in diesem Falle?
Immerhin: hiermit würde sich unser Staat, würden wir uns auf dieselbe Stufe stellen wie diejenigen, die den koreanischen Jumbo als angebliches Spionageflugzeug abgeschossen haben, würde sich auf dieselbe Stufe stellen wie eine vom Militär gestützte Diktatur. Wollen wir so vor der Welt stehen? Und - wer würde letztlich sich vor dem internationalen Gerichtshof zu verantworten haben? Der Pilot und die vorgesetzten Offiziere - ein Herr Dr. Schäuble ganz sicher nicht. Es wäre genau die Chance, den größtmöglichen Schaden anzurichten: jemand entführt ein Großraumflugzeug mit möglichst internationaler, hochkarätiger "Besetzung": hochrangige Geschäftsleute und Regierungsmitglieder und deutet die Absicht an, Kamikaze spielen zu wollen - ein Szenario, dessen Auswirkungen in jedem Falle katastrophal wären.
Die Schizophrenie hat Methode: Sportflieger müssen sich einer "Zuverlässigkeitsüberprüfung" unterziehen, da von ihnen - so das zuständige Ministerium - eine besonders große Gefahr für die Luftsicherheit ausgeht. Unterdessen weigern sich die zuständigen Länderminister, Rauchmelder in Wohnhäusern vorzuschreiben - Leben vernichten kommt wohl in diesen kranken Köpfen vorrangig vor Leben bewahren. Was meinen Sie dazu?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fuß,

mit Ihrer Frage zum Luftsicherheitsgesetz greifen Sie ein juristisch und ethisch äußerst schwieriges Problem auf. Dabei trifft der Vergleich mit Todesstrafe und Rauchmelder den Nagel nicht wirklich auf den Kopf.

In der vorliegenden Frage geht es ja nicht einfach darum, die Tötung von Menschen abzulehnen oder um Sicherheitsauflagen für Mitbürger. Vielmehr stellt sich die Frage, wer in einem plötzlichen Terrorfall, in dem viele Menschenleben in Gefahr sind, die Entscheidung trifft, ob und ggf. zu wessen Gunsten eingegriffen werden muss und soll. Leider hat auch das Bundesverfassungsgericht die Lösung dieser Konfliktlage letztlich offen gelassen. Deshalb ist es nun immerhin ein bedenkenswerter Vorschlag, wenn Minister Schäuble Terroranschläge mit Kriegssituationen vergleicht und auf die Regelungen des Völkerrechts, insbes. das Zusatzprotokoll zum Genfer Abkommen zurückgreift.

Mit Sicherheit ist die Diskussion um eine Lösung derartiger Problemlagen noch nicht zu Ende geführt. Es wird schwierig werden, sich in der notwendigen Mehrheit zu einer juristisch und begrifflich klaren Regelung durchzuringen. Klar ist aber, dass der Staat die Pflicht hat, Bevölkerung und Bürger zu schützen. Und es muss letztlich ein Weg gefunden werden, diese Pflicht bestmöglich zu erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eva Möllring