(...) Wir haben uns vor der Auflösung des Landtags immer noch in den Beratungen befunden, so dass ich Ihnen heute leider keine abschließenden Ergebnisse mitteilen kann. Allerdings wird Ihre Idee, dass alle kirchlichen Bibliotheken antragsberechtigt werden, sehr wahrscheinlich nicht durchsetzbar sein. Wir haben jedoch in der Vergangenheit durch das neue Kulturgesetz ebenfalls Büchereinen und Bibliotheken berücksichtigt, die nun an diesem Gesetz partizipieren und davon profitieren können. (...)
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