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Frage von Jens M. •

Frage an Erwin Winner von Jens M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Winner,

vor kurzem hat das Europäische Parlament in 1. Lesung seine legislative Entschließung zum Thema "Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte" verabschiedet. Das Parlament will eine Anhebung der Schutzdauer auf Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre (die Kommission hatte 95 Jahre vorgeschlagen). In der neuen Wahlperiode steht noch die 2. Lesung an. Wie stehen Sie zu diesem Thema in der Sache?

Die Unterlagen aus der Anhörung des Justizausschusses sind bis auf die schriftliche Stellungnahme eines einzigen (von sechs) Sachverständigen nicht verfügbar, ein Wortprotokoll oder eine Videoaufzeichnung existiert nicht. Die Begründung des Kommissionsvorschlags wird teilweise als unzureichend und unausgewogen kritisiert. Halten Sie das Rechtsetzungsverfahren allgemein und in diesem Einzelfall für hinreichend transparent? Was würden Sie konkret verbessern?

Mit freundlichen Grüßen

Jens Müller

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Müller,

ihr Beispiel zeigt eindrucksvoll wie wenig durchschaubar die Gesetzgebung in Brüssel ist und wie stark der Einfluss von Lobbyisten zu sein scheint.
Genau das gilt es zu ändern!
So halte ich es bei dem heutigen Stand der Technik für nicht nachvollziehbar, dass weder ein Protokoll noch andere Belege aus der Ausschussarbeit für Bürger zugänglich sind.
Dies würde nicht nur mehr Transparenz im Allgemeinen gewährleisten, sondern auch dem Bürger die Möglichkeit eröffnen nachzuverfolgen, ob Wahlversprechen eingehalten werden und wie sich Abgeordnete im "politischen Tagesgeschäft" bewähren.
Die Abrufbarkeit schriftlicher Stellungnahmen von Sachverständigen, von Wortprotokollen oder die Übertragung von Sitzungen via Internet, sollte schon heute eine Selbstverständlichekit sein.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Winner