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Frage von Christine K. •

Frage an Erika Steinbach von Christine K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Steinbach,

Sie haben bei der Abstimmung zum ESM mit JA gestimmt.

- Das ESM-Kapital kann unbegrenzt erhöht werden. Das ESM-Management kann restliches Haftungskapital bereits mit einfacher Mehrheit nachfordern.

- Was die Schadensbeteiligungspflichten privater Gläubiger betrifft, so ist lediglich von einer Beteiligung in „Ausnahmefällen“ die Rede. Die "Ausnahmefälle" sind nicht definiert.

- Die Vergabe von ESM-Krediten erfolgt durch den Gouverneursrat, es gibt keine objektiven, transparenten Kriterien. Einziger Entscheidungsfaktor für eine Aktivierung des ESM ist, ob „dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebietes zu wahren“, was ein rein subjektives, politisches Entscheidungskriterium ist.

- Entscheidungen über die Vergabe von ESM-Mitteln sind unanfechtbar.

- Bei „Gefahr in Verzug“ kann die Vergabe von Krediten und Haftungen mit qualifizierter Mehrheit von 85 Prozent des Grundkapitals beschlossen werden. Was „Gefahr in Verzug“ ist, ist nicht definiert.

- Der ESM Vertrag ist unkündbar.

- Mitglieder des Gouverneursrats, des Direktoriums und Mitarbeiter des ESM geniessen lebenslange Immunität . Damit ist einer Überprüfung ihres Tuns, eine Sanktionierung von Missbrauch, von vorneherein ausgeschlossen.

Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie begründen, dass die Finanz-, bzw. Budget-Souveränität des deutschen Staatshaushaltes an ein nicht demokratisch legitimiertes Gremium abgetreten wird.

Mit freundlichem Gruß

Christine Kirchhoff

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