Antwort 17.12.2009 von Erika Steinbach   CDU
(...) Um das Amt der BdV-Präsidentin auszuüben, muss man nicht selbst vertrieben sein. (...) Es ist aber nun einmal so, dass ich gemäß § 1 Bundesvertriebenengesetz Vertriebene mit Vertriebenenausweis B bin. (...)

