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Erdmute Scheufele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Martin J. •

Frage an Erdmute Scheufele von Martin J. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Finanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft

Die Refinanzierung von Kindertagesstätten im Land Brandenburg ist für freie Träger sehr bürokratisch und konfliktanfällig. Landkreise und kommunale Verwaltungen handeln nach jeweils eigener Rechtsauffassung. Häufig sind Kostenarten strittig, die über die grundlegenden Kosten für Gebäude und Grundstück hinausgehen, z.B. für technische Kräfte, für Verwaltungsaufgaben des Trägers oder für die Versorgung der Kinder. Die Folge sind langjährige Klageverfahren und Existenzbedrohung freier Kitaträger.

Wie wollen Sie eine auskömmliche, rechtssichere und unbürokratische Refinanzierung der wertvollen pädagogischen Arbeit der freien Kitaträger im Land Brandenburg gewährleisten?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Jeutner,

eine vielfältige Trägerlandschaft ist wichtig. Wir wollen über einen öffentlichen Beteiligungsprozess das Kitagesetz umfassend reformieren, um den erweiterten Bildungsauftrag, die Qualitätssicherung, die räumliche und zeitliche Bedarfsabdeckung, eine gerechte und transparente Finanzierung und Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung zu regeln. Wir wollen sowohl die Qualität in den Kitas weiterentwickeln als auch die gerade begonnene Einführung der Beitragsfreiheit fortsetzen. Bis das Ziel der Beitragsfreiheit erreicht ist, setzen wir uns für gerechte und vergleichbare Elternbeiträge in den Kommunen ein. Wir wollen, dass alle Akteure im System transparent machen, welche finanziellen Mittel sie in die Kindertagesbetreuung stecken. Nur so kann eine andere und hoffentlich einfachere Verteilung der Kosten entstehen, bei der niemand eine Mehrbelastung tragen muss. Die Transparenz ist auch wichtig, um zu sehen, ob die verschiedenen Akteure auch der ihnen zugedachten Finanzverantwortung gerecht werden. Dies kann mit einer festen Zuordnung von Aufgabenfeldern einhergehen und ist sogar empfehlenswert. Auch ist es aus unserer Sicht möglich und würde eine höhere Transparenz schaffen, wenn einheitliche Kostensätze für die Leistungen festgesetzt würden. Eine Fehlbedarfsfinanzierung wäre dann immer noch möglich. Damit wäre eine verlässliche Entgeltfinanzierung geschaffen. Über die Festsetzung von einheitlichen Kostensätzen wäre auch eine pauschale Vergütung nach Betreuungslänge eines Kindes denkbar. Dann wäre eine Erhebung von Elternbeiträgen durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe besser. Die Träger würden dann nur die entsprechende Pauschale vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe zugewiesen bekommen.

Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen für Ihre Arbeit,
Erdmute Scheufele