(...) Ende 2011 hat die Innenbehörde entschieden, Frauen im letzten Drittel Ihrer Schwangerschaft nicht mehr automatisch aus dem VerteilungsverfahVerteilungsverfahrensondern im Einzelfall zu prüfen, ob die Schwangerschaft einer Verteilung entgegensteht. Diese Entscheidung findet meine Zustimmung, denn nur in einer Einzelfallprüfung können die persönlichen Umstände bewertet werden, nicht in einem generalisierten Verfahren. (...)
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