Portrait von Ditmar Staffelt
Ditmar Staffelt
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ditmar Staffelt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Muhammet F. •

Frage an Ditmar Staffelt von Muhammet F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Ditmar Staffelt

Hiermit möchte ich ein problem des Staates an sie wenden, da sie auch aus neukölln einer der höcsten positionen haben soweit ich denke und weis?!

Ich bin 23 Jahre Jung und komme aus einer Familie die nicht reich sondern arm ist dazu habe ich noch schulden die ich versuche abzuzahlen die belaufen sich auf einem wert von ca. 7500€ für mich ist das ne menge geld für andre nicht.

Ich musste aus gesundheitlichen Gründen meine letzte arbeit zum 2.mal kündigen da ich ziehmlich starke Rückenschmerzen als Koch bekomme von zuviel stehen,habe aber trotzdem schon wochenlang bei durchschnittliche 16 std am Tag gearbeitet so ist das nicht.

Zu meiner Frage: Warum wird vom Gesetzt nachdem man durch einen Amtsarzt begutachtet wurde und es wird gesehn wie geschädigt ich bin, warum bezahlt man eine UMSCHULUNG aber keine Ausbildung?

Soll ich lieber Drogen Verkaufen um die Ecke um meine Ausbildungswunsch nachzukommen oder warum ist das Gesetz so blöd, die zahlen eine umschulung aber keine Ausbildung . Bildung in deutschland wird SO gefördert?
Drogen verkaufen ist genauso Schwachsinn daher mein Anliege:n kann man da nix verändern ich bin nicht der einzige der neue Ausbildung machen will aber es geblockt wird eben durch das gesetzt aber wenn ich höre arbeitsamt fördert hartz4 empfänger einen führterschein?! da krieg ich ne Kriese

MFG

Muhammet Fatih

Portrait von Ditmar Staffelt
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fatih,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte erlauben Sie mir eine Anmerkung vorab: Der Verkauf von Drogen sollte ohnehin niemals in Erwägung gezogen werden und schon gar nicht in eine Waagschale mit einer beruflichen Qualifikation gelegt werden.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie gelernter Koch. Diesen Beruf können Sie, wie Sie schreiben, aus gesundheitlichen Gründen leider nicht mehr ausüben. Ich finde es durchaus positiv, dass Sie sich dennoch um eine neue Qualifikation bemühen. Unterstützend hat Ihnen das Arbeitsamt anscheinend eine Umschulung angeboten, womit Sie jedoch nicht zufrieden sind.

Eine Umschulung wird dann vom Staat angeboten, wenn eine Ausbildung bereits vorhanden ist. Bei der Umschulungsmaßnahme wird davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer bereits über Wissen aus der Ausbildung verfügt und nicht von „Null“ beginnen muss. Die Umschulung dauert deshalb in der Regel zwei Jahre statt der meist regulären drei Ausbildungsjahre. Am Ende der Umschulung steht wie bei einer Ausbildung ein Abschluss. Aus diesem Grund kann eine Umschulung als einer Ausbildung gleichwertig gesehen werden.

Der Unterschied zwischen einer Ausbildung und einer Umschulung besteht ferner darin, dass die Ausbildung durch den Arbeitgeber finanziert wird, während die Kosten der Umschulung durch die Arbeitsagentur getragen werden. Grundsätzlich bleibt jedoch festzustellen, dass es durchaus erforderlich ist eine weitere dreijährige Ausbildung vorzunehmen, wenn Sie gänzlich in einen neues Berufsfeld wechseln wollen. Diese zweite Ausbildung müsste dann über den Arbeitgeber finanziert werden.

Gerne hätte ich Ihnen auf Ihr Anliegen eine direkte Antwort gegeben, doch konnte ich mangels Angaben zu Ihrer Person (Ihren korrekten Namen) keine konkrete Hilfe über das Jobcenter oder die Arbeitsagentur erhalten. Aus diesem Grund bleibt meine Antwort leider nur allgemein. Dennoch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass jeder Ausbildungswunsch einer Einzelfallprüfung unterliegt. Ich empfehle Ihnen also, dass Sie Ihr Anliegen bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter vor Ort vorstellen und sich dort noch einmal einen individuellen Ratschlag einholen.

Zu Ihrer Anmerkung bezüglich der Finanzierung von Führerscheinen durch die Arbeitsagentur kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Nach § 16 Abs. 2 SGB II ist es möglich Finanzhilfen zu gewährleisten, wenn damit Vermittlungshemmnisse beseitigt werden können. Damit sind solche Hemmnisse gemeint, die der unmittelbaren Eingliederung in das Erwerbsleben entgegenstehen. Darunter fällt in seltenen Einzelfällen auch die Finanzierung eines Führerscheins, wenn die auszuübende Tätigkeit das Führen eines Kfz erfordert oder die Arbeitsstelle wegen der Struktur der öffentlichen Verkehrsmittel nicht in zumutbarer Zeit oder unter zumutbaren Umständen erreicht werden kann. Eine generelle Finanzierung von Führerscheinen und sonstigen Leistungen über das ALGII hinaus ist also nur in den seltensten Einzelfällen möglich und nicht die Regel.

Für Ihre berufliche Weiterbildung wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Dr. Ditmar Staffelt