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Frage von Josef W. •

Frage an Ditmar Staffelt von Josef W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Staffelt
Haben Sie keine Angst ( Abgeordneten der SPD ) in der Bevölkerung als Diätenschmarotzer zu gelten?
Alle sollen sparen und sich einschränken, nur die Abgeordeneten nicht. Rentenerhöhung kostet mehr Verwaltungskosten bei mir, als die Umsetztung Verwaltungsaufwand. Bekomme 1.70 € mehr, ich lach mich tot. Teuerungsrate kann ich nicht auffangen, alle anderen Vergünstigungen auch noch, aber den Abgeordneten mit über 7000.€ fällt es besonders schwer. Bahnfahren frei, keine Steuern usw. sie wissen was ich meine. Es ist traurig, dass sogar die Arbeiterpartei nicht an die Arbeiter und Rentner denkt. Ich hoffe, dass es sich in der nächsten Wahl sich auszahlt bei der CDU und der SPD. Sage nur Pfui, hoch lebe die Demokratie und das Schmarotzerdasein.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Wimmer,

um es vorweg zu nehmen: als Schmarotzer fühle ich mich nicht, denn auch ich arbeite regelmäßig, auch an den Wochenenden. Was die Frage der Diätenerhöhung angeht, finde ich es richtig und wichtig, dass darüber öffentlich diskutiert wird.

Leider hat auch mich die Initiative für die erneute Anhebung der Diäten auf Grundlage des Tarifabschlusses völlig unvermittelt erreicht. Auch ich empfand sie in dieser Größenordnung schwer nachvollziehbar. Nun ist nach langer Diskussion innerhalb der SPD die weise Entscheidung getroffen worden, über die Erhöhung der Abgeordnetendiäten in der nächsten Sitzungswoche nicht zu entscheiden. Voraussichtlich wird sich nun erst der nächste Bundestag wieder mit dem Thema beschäftigen. Auch eine grundsätzliche Neuregelung wird dann möglicherweise diskutiert werden. Im öffentlichen Dienst hatten die Tarifpartner im April einen Tarifabschluss erreicht, mit dem die Gehälter in 2008 um 50 Euro zuzüglich 3,1 Prozent und in 2009 um weitere 2,8 Prozent steigen. Diese Erhöhung ist gerechtfertigt, denn nach Jahren der Lohnzurückhaltung können damit endlich auch die Arbeitnehmer an der guten wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Mit der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten steigt auch die Besoldung eines Bürgermeisters einer kleinen Stadt bzw. eines einfachen Bundesrichters, aber auch die Besoldung der Bundesminister und der Bundeskanzlerin.

Die vorgesehene Anpassung der Abgeordnetenentschädigung hätte dieses Ergebnis nachvollziehen sollen, denn die Entschädigung der Abgeordneten soll sich an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung orientieren. Als vergleichbar werden die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Mit der Diätenerhöhung, die bereits im Jahr 2007 beschlossen wurde, und der neuesten geplanten, wäre in der Konsequenz ein sehr hoher Anstieg der Bezüge für Abgeordnete innerhalb kurzer Zeit die Folge gewesen. Dazu kommt es nun nach reiflicher Überlegung innerhalb meiner Partei nicht. Auch das Bundeskabinett hat entschieden, auf eine Erhöhung seiner Bezüge zu verzichten.

Über die Diäten entscheiden bislang die Abgeordneten selbst. So steht es im Grundgesetz. Abgeordnete haben nach Artikel 48 und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes grundsätzlich einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.
Die Diäten oder wie es im Grundgesetz heißt die „Entschädigung“ der Abgeordneten sind eine demokratische Errungenschaft. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Gleichwohl darf es aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. Wir brauchen daher eine angemessene Abgeordnetenentschädigung.
Doch was ist angemessesen für Abgeordnete, die in der Regel aus ihren Berufen aussteigen, und die zwischen 150.000 und 250.000 Bürger in ihrem Wahlkreis repräsentieren und vertreten sollen? Was ist angemessen für Abgeordnete, die die Auslandseinsätze deutscher Soldaten zu beschließen (Kosovo, Afghanistan) oder abzulehnen haben (Irak)? Was ist angemessen für Abgeordnete, die über die Zukunft unserer sozialen Sicherungssysteme oder zwischen Staatsverschuldung und Haushaltskonsolidierung zu entscheiden haben? Diese wichtige Frage nach der Angemessenheit ist in der Öffentlichkeit ein kontrovers diskutiertes Thema und sollte es auch bleiben. Denn nur so ist es möglich, die Arbeit und das Einkommen von uns Volksvertretern im größtmöglichen Maße für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ditmar Staffelt