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Frage von Eva W. •

Frage an Ditmar Staffelt von Eva W. bezüglich Soziale Sicherung

Ich bin ein Jahr älter als Sie. Bis vor kurzem hatte ich einen Laden. Ich hatte mich mit Alg II selbständig gemacht, bin jetzt verschuldet und habe die 58-er Regelung unterschrieben. Die Verschuldung rührt auch daher, dass das Jobcenter das Einstiegsgeld nach 6 Monaten nicht weiterzahlte, obwohl bekannt war, dass der Gewerbemietvertrag 13 Monate lief. Außerdem ist es im Rahmen des europäischen Jahres der Gleichstellung ein Unding, dass Ostberliner Gründer Zuschüsse bekommen, während Westberliner GründerInnen nur Darlehen bewilligt werden.
Wie werden Sie sich um die Veränderung der Ausführungsvorschriften des SGB XII kümmern, um nicht als Kleinvermögensvernichter dazustehen? Die Vermögensbehalte im SGB II sind immens höher, als im SGB XII. Können Sie sich vorstellen, wie das ist, wenn Ihnen eine Behörde sagt, alles bis auf den Gegenwert eines Kiefernsarges muss aufgebraucht werden, bevor Du Grundsicherung im Alter, die ja nun auch zum Leben zu wenig und zum Sterben zuviel ist, bekommst?
Während meiner Selbständigkeit habe ich den "Berliner Club der jungen Alten" gegründet, dieser wird Ihnen noch häufiger unbequeme Fragen stellen.
Ich werde auch beim nächsten Mal ungültig wählen, um keiner Gruppierung Geld für meine Stimme zukommen zu lassen aber auch um zu zeigen, dass wir Armen keine Wahl haben.

Eva Willig

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Willig,

es fällt mir schwer, eine konkrete Frage aus Ihrem Beitrag abzuleiten. Ich vermute jedoch, Sie wünschen eine Anhebung der Vermögensfreibeträge für die Sozialhilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes II.

Für diese Anpassung werde ich mich nicht aktiv einsetzen. Bei der Sozialhilfe handelt es sich um eine aus Steuern finanzierte Leistung. Daher sollte jeder Mensch, bevor dieser Transferleistungen bezieht, seinen Lebensunterhalt zumindest teilweise aus dem eigenen Vermögen bestreiten.

Die Sozialhilfe ist die älteste Sozialleistung Deutschlands. Sie bewahrt jeden, der seinen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren kann, vor existentieller Not.

Ein Teil des Vermögens von Sozialhilfebezieher wird durch Freibeträge geschützt. Dieser beträgt in der Regel 2.600 Euro und ist damit geringer als beim Arbeitslosengeld II. Warum aber unterscheiden sich die Freibeträge? Zum Ersten sind Bezieher des Arbeitslosengeldes II erwerbsfähig. Die Transferleistung soll daher im Idealfall für einen begrenzten Zeitraum gezahlt werden. Zum Zweiten gilt Bestandsschutz. Die ursprünglichen Freibeträge bei der Arbeitslosenhilfe, aus der das ALG II hervorging, waren noch höher als die heutigen. Die rot-grüne Bundesregierung hat daher die Freibeträge großzügiger gestaltet als bei der Sozialhilfe.

Aus Ihrem Schreiben kann ich schließen, dass Sie Arbeitslosengeld II beziehen. Mit 59 Jahren müsste sich ihr Vermögensfreibetrag auf rund 9.600 Euro beziffern (150 Euro pro Lebensjahr plus 750 Euro Freibetrag für Anschaffungen pro Person in der Bedarfsgemeinschaft). Insofern kann ich Ihre Aussage, Sie müssten Ihr Vermögen bis „auf den Wert eines Kiefernsarges“ aufbrauchen, nicht nachvollziehen.

Darüber hinaus gestatten Sie mir eine Bemerkung zum Einstiegsgeld, mit der Existenzgründungen gefördert werden. Es gibt keinen Anspruch auf diese Leistung. Die Zahlung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit bzw. des Job Centers - im Einzelnen entscheiden die Fallmanager. Daher ist es mir nicht möglich, ihren konkreten Fall zu beurteilen.
Grundsätzlich jedoch müssen Selbständige ihren Lebensunterhalt - wie der Begriff schon sagt - selbständig erwerben. Das Einstiegsgeld soll hierbei übergangsweise helfen. Die Verantwortung dafür, dass sich ein Geschäftsmodell nicht trägt oder Mietverträge nicht eingehalten werden können am Einstiegsgeld festzumachen, halte ich für überzogen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ditmar Staffelt