Frage an Ditmar Staffelt von Klaus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Thema: Integration
Sehr geehrter Herr Staffelt,
Trotz ihrer milden Versuche der Integration halte ich sie für zu lasch.
Die neuen Mit-Bürger aus dem all zu nahen Osten finden Wege um diese zu umgehen indem Sie beharrlich versuchen ihre Wervorstellungen aus der heimat hier beizubehalten + zu pflegen. z.b. Beschneidung junger Mädschen und Ehrenmorde. Gleichzeitig werden Sicherheitsbeamtenstellen verringert ",was diese Gruppe von Einwanderen in ihrem verhalten wider bestärkt. Die nicht registrierten Flüchtige die hier leben ermutigen sie noch dazu halten zusammen und teilen sich die knappen Einkünfte untereinander.Über das digitale Satelitenfehrnsehen werden genug Sendungen aus ihrer Heimat übertragen die sie in ihrem Verhalten unterstützen vielleicht sogar vordern.Die Hoffnung liegt nach wie vor in den jungen Nachkommen dieser Mitbürger. Ein Vorschlag:Mehr Russische und andere Nationalitäten wie z.b. Südamerikaner hier in Neukölln Beheimaten. Sind teils sehr gebildet und beliebt. Die Frage ist: Was wird zur Überprüfung ihrer Deutschkenntnise getan ? Mit der Sie ja ihre Bereitschaft zur Integration beweisen können und letztlich die freiheitlich demokratischen Grundordnung ehren. Sozusagen als Nachbereitung zur Erfolgreichen Integration.Vieleicht mit Symbolischer Übergabe des angekommensein in der BRD.
Mit freundlichen Grüssen
K. Stanelle
PS:"die Mehrkosten zur Erhaltung des Inneren Gleichgewichts und des Systems sind das schon Wert. Die Nachkommen werden das schätzen später wenn Sie nachdenken.
Sehr geehrter Herr Stanelle,
zunächst eine Vorbemerkung:
Die Vermittlung der deutschen Sprache ist offensichtlich nicht nur ein Problem von Bürgern mit Migrationshintergrund sondern auch von Deutschen.
Ich sehe mich zu dieser Aussage veranlasst, weil sich insbesondere IHK und Handwerkskammer unter anderem über die mangelnden Deutschkenntnisse von Bewerbern unabhängig von ihrer Herkunft beklagen. Dies gilt auch für die Fähigkeit, sich schriftlich fehlerfrei auszudrücken.
Nun zu Ihrer Frage:
Im Aufenthaltsgesetz ist geregelt, welche Migranten zu einer Teilnahme an Integrations- bzw. Sprachkursen verpflichtet sind. Wird diese Verpflichtung verletzt, hat dies Konsequenzen. Hierzu gehört die Kürzung von Sozialleistungen ebenso wie die Möglichkeit, Gebühren und Kosten des Kurses vom Teilnehmer einzufordern. Darüber hinaus hat eine Pflichtverletzung oder eine Nichtteilnahme am Integrationskurs Auswirkungen auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
Die Integrationskurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt. In der Praxis beauftragt das Bundesamt private und öffentliche Träger mit den Kursen, die mit einem Test enden. Sofern Sie sich für die detaillierten Regelungen interessieren, können Sie diese gerne im Aufenthaltsgesetz nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ditmar Staffelt