
(...) Kriminelle Kommunikation wird vom Grundgesetz nicht geschützt. Wenn Kommunikationstechnologien sich weiterentwickeln, müssen auch rechtsstaatlich saubere Eingriffsmöglichkeiten geschaffen werden, um an kriminelle Kommunikation, die sich neuester Technologien bedient, heranzukommen. Ich halte das für eine pure Selbstverständlichkeit. (...)