(...) Detailfragen werden vor allem im federführenden Wirtschaftsausschuß zu würdigen sein. Ich persönlich bin der Auffassung, daß ein Richtervorbehalt für die Erstellung der "Sperrliste" nicht erforderlich ist. Wenn eine Internetangebot mit gesetzwidrigen Inhalten aus dem Verkehr gezogen wird, wird der "Kunde" selbstverständlich nicht benachricht. (...)
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