(...) Der Veranstalter einer Demonstration und die Versammlungsbehörde haben eine gemeinsame Verantwortung. Um es einmal drastisch und zugespitzt zu formulieren: Dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird nicht entsprochen, wenn die Demonstranten nur auf Helgoland, in der Lüneburger Heide oder im Bayerischen Wald oder auch nur in Rostock gegen den Gipfel demonstrieren dürfen. (...)
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