
(...) Das heißt, dass Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber lediglich die Zeit und den Ort der Tätigkeit der Prostituierten festlegen dürfen. Wir haben einseitig die Rechte der Prostituierten gestärkt: Sie haben das Recht, bestimmte Kunden oder auch bestimmte Sexpraktiken abzulehnen. (...)