Aus welchem Grund sind nach bisherigen Plänen Freiberufler und Selbständige von der Steuerbefreiung ausgenommen, die nur für sozialversicherungspflichtig Angestellte gelten soll?
Ich begrüße die Aktiv-Rente grundsätzlich. Die Argumentation vom Fachkräfte-Mangel ist plausibel, zusätzlich ermuntert diese Maßnahme aber auch weiterhin zur Teilhabe am Berufsleben.
Zwei "Beispiele" sollen meine Frage verdeutlichen:
1. Ich selber war keinen Tag arbeitslos und beziehe eine gesetzliche Rente, bin nun im Rentenalter freiberuflich tätig.
Ich trage wie jeder versicherungspflichtige Angestellte zu Wertschöpfung bei und entlaste den Arbeitsmarkt.
2. Mein Nachbar ist aktuell in der Landwirtschaft tätig und wird, in der Rente angekommen, freiberuflich-gewerblich flexibel als Gartenpfleger arbeiten.
Das ist naheliegend; eine Angestelltentätigkeit passt hier nicht.