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Dagmar Enkelmann
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Frage von Willi B. •

Frage an Dagmar Enkelmann von Willi B. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Dr. Enkelmann

mein Name ist Willi Bratfisch und ich bin 16 Jahre alt. Ich interessiere mich sehr für Politik und deswegen bin ich sehr traurig darüber das ich noch nicht wählen darf! Meine aus dieser Traurigkeit resultierende Frage ist warum darf man erst ab 18 wählen bzw. warum noch nicht ab 16.

ich freue mich auf ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen Willi Bratfisch

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Bratfisch,

urlaubsbedingt kann Ihnen Frau Dr. Enkelmann leider erst im August antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Hummel
Mitarbeiterin

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Bratfisch,

ich bin auch nicht damit einverstanden, dass man in der Bundesrepublik erst mit 18 und nicht schon im Alter von 16 Jahren den Bundestag wählen kann. Diese Forderung greife ich gegenwärtig bei meinen laufenden „Sprechstunden unter freiem Himmel“ in meinem Wahlkreis Barnim II/Märkisch-Oderland auf und stehe zudem mit regionalen Initiativen in Kontakt, die sich derzeit im Vorfeld der kommenden Bundestagswahl für eine Absenkung des Mindestwahlalters stark machen. Es ist wirklich nicht einzusehen, warum 16-jährige vielfach schon Landtage und Kommunalvertretungen wählen können, auf Bundesebene das aber nicht möglich sein soll.

Meine Fraktion DIE LINKE setzt sich seit Jahren für eine Absenkung des Wahlalters für den Bundestag ein. Alle diesbezüglichen parlamentarischen Vorstöße sind aber an den jeweiligen Mehrheiten im Bundestag gescheitert, zuletzt unser Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes und zur Reformierung des Wahlrechts (Drs. 17/5896), in dem DIE LINKE vorschlug, den Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes u.a. wie folgt zu ändern: „Wahlberechtigt sind die deutschen Staatsangehörigen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sowie Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenn sie das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet sind…“

Wobei - genau besehen - eine Altersgrenze von 16 Jahren in gewisser Weise ebenso zu hinterfragen wäre wie eine von 18 oder 21 Jahren. Die Idee zu einem Wahlrecht von „Geburt an“ hat schon einen rationalen Kern. Das Wahlrecht steht laut Grundgesetz jeder Bürgerin und jedem Bürger zu. Denkbar wäre z.B. auch eine Regelung, bei der jeder Mensch, wenn er das erste Mal wählen will, einmalig und höchstpersönlich zu seinem örtlichen Wahlamt gehen muss, um sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Und dann wäre es egal, ob er 7, 16 oder 25 Jahre alt ist. Das könnte möglicherweise besser sein als die Idee eines „Stellvertreter-Wahlrechts“, bei der die Eltern die Stimme des Kindes „verwalten“, das Kind oder der Jugendliche letztlich aber nicht die Kontrolle hat, wen die Eltern wirklich wählen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dagmar Enkelmann