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Dagmar Enkelmann
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Frage von Thomas S. •

Frage an Dagmar Enkelmann von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Enkelmann!

Als stellvertretender Vorsitzenden des Ausschusses des Bundestags für "Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung" bitte ich Sie um eine Stellungsnahme zu folgender Meldung:

"Der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler (CSU) will sich sein Rederecht im Parlament nicht einschränken lassen und droht mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Das kündigte er im Nachrichtenmagazin "Focus" an. Anlass ist eine geplante Änderung des Rederechts im Bundestag, die der Geschäftsordnungsausschuss beantragt hat. Danach sollen die Rechte von Abgeordneten beschnitten werden, die nicht mit der Mehrheit ihrer Fraktion übereinstimmen.

Bisher durfte der Bundestagspräsident den sogenannten "Abweichlern" Redezeit zuteilen, damit sie ihre Haltung begründen konnten. Nach der von der Mehrheit der Fraktionen gestützten und geplanten Neuregelung soll der Bundestagspräsident "weiteren Rednern" das Wort nur nach Abstimmung mit den Fraktionen erteilen dürfen.

Außerdem soll die Redezeit der Minderheitsvertreter auf drei Minuten beschränkt werden. Auch die bisher erlaubten persönlichen Erklärungen nach Schluss einer Aussprache sollen dem Antrag des Ausschusses zufolge reduziert werden. Künftig sollen Abgeordnete mit abweichender Meinung im Regelfall nur eine kurze schriftliche Erklärung abgeben dürfen."

http://www.mmnews.de/index.php/politik/9849-bundestag-verbietet-kritische-reden

Frage 1:

Hat der oben benannte Ausschuß einen deratigen Antrag gestellt?

Frage 2:

Wenn ja, wie stehen Sie dazu ?

Frage 3:

Stimmt es, dass der benannte Ausschuss wünscht,
dass der oben benannte Antrag im Bundestag "ohne Debatte" beschlossen wird?

http://www.mmnews.de/index.php/politik/9849-bundestag-verbietet-kritische-reden

Frage 4:

Sollen damit Meinungsvielfalt und Transparenz im Bundestag unterbunden werden
bzw. nehmen die Antragsteller(innen) ein solches Manko mit der gewünschten Regelungsänderung nicht bewusst in Kauf?

Viele Grüße, Thomas Schüller

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schüller,

die von Ihnen erwähnten und äußerst kritikwürdigen Änderungen der Geschäftsordnung des Bundestages wurden in der Tat im Bundestags-Ausschuss für Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunität beraten. Für diese Vorschläge stimmten in der entsprechenden Ausschusssitzung die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD. Die Fraktion DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen lehnten diese ab. Aus Mitglied der Fraktion DIE LINKE wie auch aus meiner persönlichen Überzeugung heraus habe ich gegen die Einschränkungen des Rederechts gestimmt.

Es ist auch richtig, dass der Ausschuss beschlossen hatte, über den geplanten, letztlich aber nie fertiggestellten Antrag ohne Debatte im Plenum beschließen zu lassen. Dagegen habe ich als Vertreterin der LINKEN ebenfalls interveniert.

Dank des öffentlichen Drucks jedoch sind diese Beschneidungen des Rederechts, mit denen die Meinungsvielfalt im Bundestag offenbar eingeschränkt werden sollte, jetzt vom Tisch und werden zumindest in dieser Legislaturperiode keine Rolle mehr spielen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dagmar Enkelmann