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Clemens Binninger
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Frage von Irene L. •

Frage an Clemens Binninger von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Binninger,

sind die von der Bundesdatenschutzbeauftragten gemeldeten 18 Rechtsverstöße des BND korrigiert, also zum Beispiel: gibt es nun die Datei-Anordnungen für VERAS, INBE, DAFIS, SCRABBLE, TND ... ?
"Demokratie basiert auf Vertrauen. Ein Volk muss seinen Volksvertretern vertrauen und die Volksvertreter ihrem Volk" (schreibt Yvonne Hofstetter).
Mein Vertrauensproblem liegt darin, dass seit dem Sommer von Edward Snowden nicht der gemeldete Fehler korrigiert, sondern der Fehler-Melder nicht nach Deutschland gelassen wird.
Wenn Ihrer Ansicht nach: "aufgrund vieler Reformen in dieser Legislaturperiode die parlamentarische Kontrolle sogar deutlich gestärkt wurde" => dann möchte ich lesen, dass die gemeldeten BND-Fehler nun abgestellt sind ?
Ich erwarte nicht, dass Menschen, die im Geheimen arbeiten sich an alle Regeln halten, aber ich verliere das Vertrauen in unsere Grundordnung, wenn gemeldete Fehler nicht korrigiert werden. - Können Sie das nachvollziehen?

Danke schön für Ihre erste Antwort und viele Grüße,
Irene Latz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Latz,

vielen Dank auch für Ihre Nachfrage.

Die von Ihnen beschriebenen Vorfälle, die die Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit beim Bundesnachrichtendienst festgestellt hat, wurden vom Gesetzgeber thematisiert und korrigiert.

Bereits im vergangenen Jahr haben wir hierzu im Deutschen Bundestag das „Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes“ und das „Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND“ verabschiedet, welche klare Rechtsgrundlagen geschaffen und das parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) reformiert haben. Als zuständiges Kontrollgremium hatte das PKGr bereits zuvor weitreichende Befugnisse und konnte unter anderem die Nachrichtendienste aufsuchen, Mitarbeiter befragen, sich Akten geben lassen und von der Bundesregierung Informationen verlangen. In erster Linie aus Kapazitätsgründen wurden diese Instrumente in der Praxis von den Mitgliedern des Gremiums aber wenig genutzt. Genau aus diesem Grund haben wir mit dem Gesetz einen ständigen Bevollmächtigten geschaffen, der das Gremium bei der Ausführung der Kontrolltätigkeit unterstützt und somit sichergestellt, dass die parlamentarischen Kontrollinstrumente auch tatsächlich angewendet und die Nachrichtendienste ausreichend vom Gesetzgeber kontrolliert werden.

Zudem wurde eine klare Rechtsgrundlage für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung geschaffen und ein Unabhängiges Gremium eingesetzt, welches die Zulässigkeit und Notwendigkeit dieser Maßnahmen prüft. Die Durchführung und die hierfür notwendigen Voraussetzungen wurden klar geregelt. Weiterhin wurde mit dem Gesetz auch die Grundlage für die Kooperation mit ausländischen öffentlichen Stellen geschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger