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Claudia Tausend
SPD
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Frage von Alfred K. •

Frage an Claudia Tausend von Alfred K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Tausend

das Personenbeförderungsgesetz ermöglicht es mit eigenwirtschaftlichen Anträgen den Arbeitnehmerschutz und Qualitätsvorgaben im ÖPNV zu umgehen. Beschäftigten droht dadurch bei Vertragsvergaben Arbeitsplatzverlust, tarifgebundenen Unternehmen die Insolvenz. Ich wünsche, dass soziale und qualitative Vorgaben auch bei eigenwirtschaftlichen Anträgen eingehalten werden müssen. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten und der Fahrgäste ausgetragen werden. Bitte teilen Sie mir bis zum 22.08.2917 mit, wie Sie dazu stehen, damit ich dies bei meiner Wahlentscheidung berücksichtigen kann.

Mit freundlichen Grüßen
K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (und teilweise sogar Kündigungen wegen Neuvergaben) durch Schwachstellen im Personenbeförderungsgesetz haben uns in der SPD-Bundestagsfraktion schon seit längerem beschäftigt. Ich stimme Ihnen vollkommen zu: Eine Novellierung ist unbedingt erforderlich! Wir wollen, dass eigenwirtschaftliche Anträge rechtssicher abgelehnt werden können, wenn diese verkehrliche aber auch andere Anforderungen wie Arbeitsbedingungen oder umweltbezogene Anforderungen unterlaufen. Eigenwirtschaftlichkeit und damit eine Bevorzugung gegenüber öffentlichen Dienstleistungsaufträgen darf nicht durch Sozialdumping erreicht werden. Kommunale Verkehrsunternehmen dürfen zumindest nicht benachteiligt sein, weil sie tariftreu sein müssen. Das sind wir den Beschäftigten schuldig. Es bedeutet zugleich auch, dass kommunale Aufgabenträger darin gestärkt werden, Verkehrsleistungen im Interesse des Bürgerinnen und Bürger zu planen und zu genehmigen.

Leider konnten wir unseren Koalitionspartner, die CDU/CSU, nicht von einer Novellierung überzeugen. Deshalb freuen wir uns umso mehr, dass im Februar diesen Jahres die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Initiative ergriffen haben und den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zum Schutz vor Lohndumping und zur Sicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr (PBefG-Änderungsgesetz) gemeinsam mit Brandenburg in den Bundesrat eingebracht haben. Einen Link zum Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/117/1811748.pdf

Ich halte den vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf für eine gute Grundlage. Hiernach sollen im Rahmen einer Novellierung des PBefG einzelne Regelungen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für den ÖPNV angepasst werden, da das derzeit gültige PBefG Lücken im Hinblick auf die Sicherung sozialer Standards aufweist. Unser Ziel ist, dass in Zukunft die von den Aufgabenträgern im Rahmen der Vorabbekanntmachung vorgegebenen sozialen und qualitativen Standards im Interesse der Beschäftigten und der Fahrgäste auch als Vorgaben für die Genehmigung eigenwirtschaftlicher Verkehre gelten.

Leider hat die CDU/CSU auch diesen Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren blockiert. Wir hoffen, hier in der nächsten Legislaturperiode etwas erreichen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Tausend

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