
(...) Rechtsextremisten erkennt man nicht am Aussehen oder durch das Äußerliche. Ausschlaggebend für uns sind bei der Erkennung von Rechtsextremisten ihre inhaltlichen Forderungen und inwieweit diese mit unserem Grundgesetz, mit der Verfassung und mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vereinbar sind. (...)