
(...) seit 60 Jahren fördern Bund und Länder das Kulturgut von Vertriebenen nach §96 des Bundesvertriebenengesetzes - zum Beispiel auch das Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg. Was die Förderung von Dialekten im Rundfunk angeht, so sind hierfür die Sendeanstalten und sonstigen Rundfunk- und Fernsehanbieter zuständig. (...)