
(...) Das ist in der Regel ein zusätzlicher erschwerender Tatbestand, der manchmal schwerer wiegt als das eigentliche Vergehen und Verbrechen. Es spielt bei der Verfolgung und Bestrafung solcher Kriminellen keine Rolle, welcher Herkunft sie sind. Sie alle gehören vor Gericht und sind vor dem Gesetz gleich zu behandeln. (...)