(...) um auf Ihr gewohntes Verhaltensmuster zurückzukommen, möchten wir festhalten, dass keine Sondersitzungen und Untersuchungsausschüsse im Bundestag beantragt werden, wenn polizeiliche Verbote ein Grundrecht beschneiden. Dafür gibt es den bekannten und bewährten Rechtsweg, gegen solche Entscheidungen vorzugehen. (...)
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