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Frage von Oliver H. •

Frage an Claudia Hilse von Oliver H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Hilse,

wie stehen Sie zur Einführung der Rundfunkgebühr für Internetanschlüsse?
Ich nutze seit 1995 das Internet als primäre Informationsquelle und habe mich ganz bewusst gegen einen Fernsehanschluss entschieden, weil mir die dortigen Informationen zu einseitig sind. (Darüber, dass mit den Zwangsgebühren "für die Informations-Grundversorgung" auch noch Seifenopern, Sportübertragungen, "Telenovelas", Shows und "Infotainment" finanziert werden will ich hier gar nicht diskutieren...)

Seit über zehn Jahren konnte ich das Internet immer problemlos als primäre Nachrichtenquelle nutzen. Und nun soll ich, weil in den letzten Jahren die öffentlich-rechtlichen begonnen haben, das Internet stärker zu nutzen, aufeinmal Gebühren für etwas zahlen, was ich nie bestellt habe und (zugegeben: außer tagesschau.de) niemals nutze! Frau Hilse, wieviel Prozent der Information des gesamten Internets werden ihres Erachtens von den öffentlich-rechtlichen angeboten? Warum sollen diese weltweit abrufbaren "Dienstleistungen" nur Inländer bezahlen? Wenn man Geld für dieses Angebot haben will, warum versieht man die Seiten dann nicht mit einem Passwort wie alle anderen Webseitenbetreiber es auch tun? Teilen Sie meine Einschätzung, dass in meinem konkreten Fall durch das Ende des Moratoriums für "internetfähige Empfangsgeräte" (Euphemismus für Computer) der freie Zugang zu Information behindert wird oder halten sie diese Internetsteuer für Leute ohne Funk&Fernsehen für gerechtfertigt?

Sollte dieses Gesetz nicht gestoppt werden, muss ich entweder meinen Internetanschluss kündigen oder in die "Illegalität" abrutschen. Bezahlen werde ich so eine Internetsteuer jedenfalls nicht.

Zum Abschluss ganz konkret:
Wie würden Sie bzgl. der Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs abstimmen?
Mit wieviel Elan werden Sie sich (ggf.) gegen die weltweit einmalige Internetsteuer einsetzen?

MfG,
Oliver Hergler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hergler,

da kommt sie noch - meine Antwort. Ich hoffe, das Team von "kandidatenwatch.de" wird Ihnen die Antwort persoenlich zustellen, denn das Portal ist ja nun wohl geschlossen.

Auf den Internet-Seiten der GEZ ist folgendes nachzulesen:
"Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder Neuregelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beschlossen. Der Staatsvertrag ist am 01. April 2005 in Kraft getreten.
Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31.12. 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 11 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) entfällt für Internet-PCs ab 01.01.2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 01.01.2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte.
In **Privathaushalten**, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 01.01.2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen."

Wenn ich in dem Gremium saesse, das darueber entscheidet, haette ich dafuer plaediert, in den Faellen wo ausschliesslich "neuartige Rundfunkgeräte" im Haushalt vorhanden sind, die Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht beizubehalten.

Mit freundlichen Gruessen
Claudia Hilse