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Claudia Bögel-Hoyer
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Frage von Carl-Alexander Freiherr von M. •

Frage an Claudia Bögel-Hoyer von Carl-Alexander Freiherr von M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

Sie stimmten, bei der 225. Sitzung des Deutschen Bundestages, am 28.2.2013, mit NEIN, auf die Frage ob
Trinkwasser ein Menschenrecht sei.

Meine Frage wie lange können Sie ohne Trinkwasser überleben?

Was war der Grund für Ihr Nein?

Sind Sie der Meinung, die Allgemeinheit kann sich Wasser von Nestlé und Co. leisten?

Entschuldigen Sie, ich bin sehr verunsichert, ob der Vertretung meiner Grundrechte, durch Sie.

Welche Hintergrundinformationen haben Sie, dass Sie NEIN sagten zum Grundrecht auf Trinkwasser?

Ihr sehr verunsicherter

Carl-Alexander Freiherr von Maltzahn

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Freiherr von Maltzahn,

selbstverständlich stimme ich Ihnen darin zu, dass jeder Mensch ein Recht auf qualitativ hochwertiges und finanziell erschwingliches Trinkwasser hat. Mit meiner Ablehnung des entsprechendes Antrages der Opposition widerspreche ich dieser Aussage in keiner Weise. Im Gegenteil, mit meiner Entscheidung habe ich dazu beigetragen, dass Kommunen auch künftig frei darüber entscheiden können, wie sie ihre Wasserversorgung organisieren wollen.

Dieses Prinzip hat sich bewährt: Die Wasserversorgung in Deutschland ist unangefochtener europäischer Champion. Das Preis-Leistungsverhältnis ist regelmäßig unübertroffen. Das Nebeneinander von Unternehmen in kommunaler Trägerschaft und privaten Betreibern liefert Topqualität zu stabilen Preisen. Dabei gibt es keinerlei Erkenntnisse dazu, dass die Qualität oder der Preis von privaten Versorgern schlechter seien als die von öffentlichen.

Die ursprünglich von der EU vorgesehene systemfremde Überregulierung durch Einschränkung des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen hin zu einer Verstaatlichung der Wasserversorgung, hätte die Qualitätskriterien der deutschen Wasserversorgung eher behindert als geschaffen. Auch künftig sollte keine Kommune dazu gezwungen werden, ihre Wasserkonzession auszuschreiben. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Kommunen aus eigenem Antrieb auf eine Privatisierung setzen. Eine Ausschreibung der Konzession führt dann tatsächlich zu mehr Transparenz, wenn sich alle Privatanbieter bewerben können. Dadurch wird dem Verkauf "unter der Hand" wirksam entgegengetreten und überzogene Renditen für die Erwerber sowie völlig überteuerte Preise für die Bürger verhindert.

Da die Dienstleistungskonzession bisher nicht gesetzlich geregelt ist und sich die Vergabepflichtigkeit von Dienstleistungskonzessionen vielmehr aus der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt, ist es wichtig, Kommunen und die Unternehmen von dieser Rechtsunsicherheit zu entlasten. Davon profitieren alle Seiten: Die Kommunen wissen, wie ein Anbieter im Einzelnen auszusuchen ist und die Unternehmen sind künftig in der Lage, Vergabeentscheidungen rechtlich einwandfrei überprüfen zu lassen. Mit dieser Regelung schaffen wir mehr Transparenz und Rechtssicherheit und schieben Korruption und Amigowirtschaft einen Riegel vor.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Bögel MdB