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Christopher Paun
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Frage von R. B. •

Frage an Christopher Paun von R. B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Paun,

sie schreiben in Ihrer Antwort an Herrn Kühl:
"Die Höhe des Bürgergeldes orientiert sich am aktuellen Bedarf und würde derzeit für einen Alleinstehenden zwischen 600 und 700 Euro liegen. Weitere Sozialleistungen oder Vergünstigungen würde es dann nicht mehr geben. Entsprechend wäre ich bei der Einführung des Bürgergeldes auch gegen Vergünstigungen bei Bus & Bahn wie dem Sozialticket. "

Meine Frage: Muss der Empfänger des Bürgergeldes von dem von Ihnen genannte Betrag die Mietkosten bestreiten? Wenn dem so wäre, wäre die Zuwendung in der Regel geringer als beim ALG II, was ohnnehin schon nicht zu einer Teilnahme am gesellschaftlichen Leben befähigt, selbst bei sparsamer Lebensweise.

Mit freundlichen Grüßen
R.Brandt

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte/r Herr/Frau Brandt,

ich habe in letzter Zeit sehr viele E-Mail-Nachfragen zum Bürgergeld erhalten. Daher habe ich meine Internetseite zu diesem Thema (www.paun.de/geld.html) etwas ausführlicher gestaltet. Sie finden jetzt dort auch das Berechnungsschema und Berechnungsbeispiele, die Belegen, dass die meisten ALG2-Betroffenen mit Bürgergeld besser gestellt wären. Wenn Ihnen die Website bei Ihrem letzten Besuch nicht ausführlich genug war, würde ich sie einladen noch mal einen Blick darauf zu werfen.

Da das Bürgergeld eine Sozialleistung für alle Anforderungen sein soll, würde es dann keine zusätzlichen Wohngeldzahlungen geben. Der Bürgergeld-Empfänger könnte frei entscheiden wofür er sein Geld ausgibt und müsste sich nicht für die Höhe der Miete rechtfertigen oder sonstige Zusatzleistungen beantragen.

Ihre Einschätzung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben als Empfänger von Sozialleistungen teile ich übrigens nicht. Ich war selbst (vor der Hartz IV-Reform) zeitweise Empfänger von Sozialhilfe und habe mich über diese soziale Grundsicherung in unserem Land gefreut. Ärgerlich fand ich nur das bürokratische Antragsverfahren und die restriktiven Regelungen zum Hinzuverdienst. Wenn zusätzlicher Finanzbedarf besteht, sind die Zuverdienstregelungen mit dem FDP-Bürgergeld wesentlich besser als mit Hartz IV. Das möchte ich Ihnen gerne mit dieser Grafik veranschaulichen, die ich in diese E-Mail einbaue:

Falls sie auf kandidatenwatch nicht angezeigt wird, finden Sie sie unter www.paun.de/geld.html

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

Mit internetten Grüßen

Christopher Paun