(...) Wie sich aus der Antwort ergibt, sieht die Finanzverwaltung aber keine Probleme. Vielmehr schreibt das BMF, dass eine Verfassungswidrigkeit des § 27b Umsatzsteuergesetz wegen Fehlens eines Hinweises im Sinne des Artikels 19 I S. 2 GG nicht vorliege. Als Begründung führt das Ministerium weiter aus: Mit dem Zitiergebot in Artikel 19 I S. 2 GG solle sichergestellt werden, dass sich der Gesetzgeber bei gesetzgeberischen Maßnahmen der möglichen Einschränkung von Grundrechten durch sein Gesetz bewusst werden könne. (...)
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