
Sehr geehrter Herr Winkler,
Foto: Patricia Kalisch
Sehr geehrter Herr Winkler,
(...) Ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung erhält von dem Zeitpunkt an, in dem seine Amtsbezüge aufhören, Übergangsgeld. Das Übergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die die betreffende Person ohne Unterbrechung Amtsbezüge als Mitglied der Bundesregierung erhalten hat, jedoch mindestens für sechs Monate und höchstens für zwei Jahre. (...)
(...) Aber natürlich habe ich als Neuköllner Abgeordnete immer ein besonderes Auge auf meinen Bezirk. Bei allen bundespolitischen Entscheidungen habe ich die Belange der Neuköllnerinnen und Neuköllner im Hinterkopf und lasse dies in die Debatten und in meine Entscheidungsfindung einfließen. (...)
(...) Jeder, der unverschuldet seine Arbeit verliert und trotz größter Bemühungen den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt über einen längeren Zeitraum hinweg nicht schafft, verdient die Unterstützung der Gesellschaft. Wichtig ist aber, dass das Bestreben, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft verdienen zu wollen und sich dafür auch zu engagieren, nicht nachlässt. Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat (die Gemeinschaft der Bürgerinnen und Bürger), jene zu unterstützen, die sich ohne eigenes Verschulden aus eigener Kraft nicht helfen können. (...)
(...) Ich erhalte derzeit sehr viele Zuschriften zu diesem Thema, die ich alle - die positiven wie die negativen - in der Diskussion im Hinterkopf behalte. Praxiserfahrungen wie Ihre sind mir dabei natürlich besonders hilfreich. Seien Sie daher gewiss, dass ich Ihre Anregungen in die Debatte mitnehmen werde. (...)
(...) Gleichwohl denke ich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland eine klare Akzentuierung und eine klare Zuordnung braucht, will er seinem hohen qualitativen Anspruch auch künftig gerecht werden und will er die Akzeptanz beim Zuschauer steigern. Eine Profilschärfung und die Besinnung auf den Auftrag sowie die Kernkompetenzen auf allen Verbreitungswegen sind daher unabdingbar – aus Verantwortung für den Beitragszahler. (...)