Frage an Christiane Ratjen-Damerau von Christian S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ratjen-Damerau!
Werden Sie am Freitag der Einführung der ECard ( elektonische Krankenkassenkarte) zustimmen? Ihre Partei hat dies Vorhaben bis jetzt immer angelehnt.
MfG
Schoch
Sehr geehrter Herr Dr. Schoch,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Juni 2010 zum Thema „elektronische Krankenversichertenkarte“.
Die Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und FDP beabsichtigen, über einen Änderungsantrag zum GKV-Änderungsgesetz, das zur Zeit im Bundestag beraten wird, einen neuen Absatz 2b in § 291 SGB V aufzunehmen, nach dem bei jeder erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal die Versichertenstammdaten bei den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer abgeglichen werden. Diese Regelung dient im Wesentlichen der Verbesserung des Datenschutzes, der Missbrauchsbekämpfung und der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.
Bei diesem Vorschlag handelt es sich nicht um eine dauerhafte Online-Anbindung der Arztpraxen. Der Abgleich betrifft nur Daten, die für den Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Abrechnung mit den Leistungserbringern ohnehin verwendet werden. Weder Leistungserbringer noch Kostenträger erhalten zusätzliche Daten. Eine Speicherung auf zentralen Servern wird es nicht geben.
Die Prüfung und Aktualisierung der Daten wird mittels der sicheren Telematikinfrastruktur automatisiert, so dass die Prüfung und Aktualisierung schneller und effizienter erfolgen kann, ohne dass eine Erweiterung oder Änderung der Zweckbestimmung der Daten erfolgt. Es ist sinnvoll und richtig, die Prüfung und Aktualisierung der Karte dort vorzunehmen, wo diese eingesetzt wird. Der Vorschlag, Aktualisierungen stattdessen etwa in Geschäftsstellen der Krankenkassen vornehmen zu lassen, scheitert alleine schon daran, dass nicht jede Krankenkasse ein flächendeckend ausgebautes Netz von Geschäftsstellen vorhält. Auch könnte dann die missbräuchliche Nutzung abhanden gekommener Karten nicht verhindert werden. Der Aufwand in der Arztpraxis entspricht dem heutigen bei Einlesen der Krankenversichertenkarte. Eine Anbindung der Praxisverwaltungssysteme ist nicht erforderlich, wenn der Praxisinhaber dies nicht wünscht. Dies ist ausdrücklich im Gesetzentwurf so vorgesehen.
Die FDP-Bundestagsfraktion bleibt also bei ihrer Linie, die sie schon vor der Wahl vertreten hat. Probleme bei Praktikabilität, Kostenaufwand und vor allem die datenschutzrechtlichen Aspekte haben wir sehr ernst genommen und die kritischen Projekte auf Eis gelegt. Dies gilt insbesondere für das elektronische Rezept. Alles, was die FDP-Bundestagsfraktion zu Recht verhindern wollte, kommt jetzt auch nicht. Es wird auch keine Sammlungen von Patientendaten auf zentralen Servern geben. Der vorgesehene Notfalldatensatz wird auf der Karte gespeichert.
Wir bekommen stattdessen eine moderne Krankenversichertenkarte, die wir auch brauchen, um Missbrauch einzudämmen und um ein wirtschaftlicheres und modernes Management der Versichertendaten sowie moderne Kommunikationsstrukturen zu etablieren. Der Datenschutzbeauftragte unterstützt diese moderne Krankenversichertenkarte, weil die alte Krankenversichertenkarte den Anforderungen an den Datenschutz schlicht nicht mehr gerecht wird.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort behilflich gewesen zu sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Dr. Christiane Ratjen-Damerau