Christian Schultze
AfD
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Frage von Erhard J. •

Frage an Christian Schultze von Erhard J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter! Herr Christian Schulz,

zum Thema *Demokratie und Drei-Gewalten-Teilung* habe ich folgende Frage:

Es gilt:
*In Sachsen aber auch in Deutschland hat der Justizminister das Recht eingeleitete *Vor*Ermittlungsverfahren unaufgeklärt einstellen zu lassen*. Gemäß der Order:
>Der Justizminister ist gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt<.

Das heißt aber auch, dass der Justizminister, falls er von einem Bürger z. B. wegen
*Falschbeurkundung im Amt* angezeigt wird, den Staatsanwalt anweisen kann
das eingeleitet *VOR*-Ermittlungsverfahren unverzüglich und vor allem
unaufgeklärt einstellen zu lassen. Ins besondere dann, wenn an
der Sache etwas dran ist.

Allerdings wird der Justizminister in so einem Fall gar nicht eine solche Anweisung
geben müssen, weil bereits der Staatsanwalt im Rahmen von * Voraus eilendem
Gehorsam* eine diesbezügliche Anzeige >aus welchen Gründen auch immer<
einstellen wird.

Das ist aus meiner Sicht keine parteipolitische Sache, weil der Justizminister jeder X-beliebigen Partei angehören kann.

Ich möchte Sie, als eventuell zukünftiger MdL von Sachsen, fragen:

"Wie stehen Sie zu dieser Situation von Recht und Gesetz, bzw. zu Demokratie und Bürgerrechte?

Mit freundlichen Grüßen

ErhardJakob@gmx.de

Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr J.,

zunächst vielen Dank für Ihre Frage. Ich stimme Ihnen zu, dass die Problematik, dass ein Justizminister auch parteipolitischen Interessen folgen muss, einer neutralen Rechtsprechung nicht förderlich ist. Der Staat ist der Monopolist der Rechtsprechung, leider auch in den Fällen, in die er selbst verwickelt ist. Dies macht "neutrale" Rechtsprechung par excellence unmöglich. Deshalb fordert die AfD partei- und weisungsunabhängige Staatsanwälte. Dennoch bleibt das Problem, dass die Judikative keine völlig neutrale dritte Kraftsäule des Staates ist. Dies könnte man ändern, indem die Richter der allerobersten Gerichte auf Lebenszeit gewählt würden.