Antwort 22.08.2013 von Christian Schmidt CSU
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundlage für die in Bayern geltende Regelung ist das bayerische Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG). Demnach ist Mariä Himmelfahrt dann arbeitsfrei, wenn in einer Gemeinde mehr Katholiken als Protestanten leben. (...)

