(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundlage für die in Bayern geltende Regelung ist das bayerische Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG). Demnach ist Mariä Himmelfahrt dann arbeitsfrei, wenn in einer Gemeinde mehr Katholiken als Protestanten leben. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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