Wie stehen Sie zum Mindestlohn in der Landwirtschaft und zur sozialen Absicherung von Saisonarbeitskräften – auch im Hinblick auf Gleichbehandlung und die Bekämpfung von Schwarzarbeit?
Hallo Herr Moser, als Bundestagsabgeordneter der CSU mit landwirtschaftlichem Hintergrund interessiert mich Ihre Position zur Absicherung von Saisonarbeitskräften im Agrarsektor. Der gesetzliche Mindestlohn wird von Teilen der Branche kritisch betrachtet, oft mit dem Hinweis, viele Betriebe würden freiwillig mehr zahlen. Sollte das so sein, wozu braucht es dann noch gesetzliche Regelungen?
Insbesondere Saisonkräfte aus EU-Staaten leisten unverzichtbare Arbeit, fallen aber oft durch soziale Raster: Sie haben kaum Zugang zu Renten- oder Krankenversicherung und sind anfälliger für Ausbeutung. Wie wollen Sie dieser Entwicklung begegnen? Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um faire Löhne und Gleichbehandlung sicherzustellen – auch im Sinne der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit?
Wie wollen Sie zudem Schwarzarbeit in der Agrar- und Ernährungswirtschaft wirksamer bekämpfen, ohne den Mittelstand mit unnötiger Bürokratie zu belasten?

Es ist mir bewusst, dass ohne Saisonarbeitskräfte viele Sonderkulturen wie Hopfen und Spargel, aber auch Obst- und Gemüsebetriebe nicht bewirtschaftet werden könnten. Eine Prüfung durch das BMLEH ergab zudem, dass an einer Ausnahme von Mindestlohnzahlungen rechtliche Bedenken bestehen, da sie gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstoßen würde. Der Mindestlohn ist daher als Lohnuntergrenze gesetzlich verankert. Diese Frage stellt sich daher aktuell rechtlich gar nicht. Dennoch stellen die Lohnkosten für viele landwirtschaftliche Betriebe mit Sonderkulturen mittlerweile eine existenzgefährdende Situation dar. Um landwirtschaftliche Betriebe zu unterstützen und ihre wirtschaftliche Existenz zu gewährleisten, müssen wir deshalb alle Potenziale für Entlastungen ausschöpfen, z.B. bei Agrardiesel, Stromsteuer, CO2-Preis und insbesondere beim Bürokratieabbau.