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Frage von Wilfried M. •

Frage an Christian Carius von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Landtags- Präsident Christian Carius,

aus der Presse (V. PACZULLA in der OTZ vom 20. November 2015[1]) war zu erfahren , daß Herr Stephan Kramer im Dezember Präsident des Amtes für Verfassungsschutz werden soll.
Hinsichtlich seiner beruflichen Qualifikation ergeben sich Zweifel, ob die Besetzung gesetzeskonform wäre. Denn auch mit Schreiben der Oberamtsrätin Haberbosch (Thüringer Landtag) vom 20. April 2015 sollte das Präsidenten- Amt „nur einer Person mit der Befähigung zum Richteramt übertragen werden“.
BEWEIS: Kopie des besagten Schreibens (zu Az E-10/15 (219979 – A5/hab: Petition „Pro Transparenz im Thüringer Verfassungsschutzamt“ vom 6.1.2015[2]).
Bericht und Kommentar des Journalisten PACZULLA ist aber zu entnehmen, daß es sich bei Herrn Kramer um einen Jura- Studienabbrecher und gelernten Sozialpädagogen handelt.
Hinweise dafür, daß Herr Kramer die Befähigung zum Richteramt mitbringt, finden sich hingegen nicht.
Daher meine Fragen an Sie, der Sie Jurist und Landtags-Präsident sind:
Was ist hier los?
Entspricht die Stellenbesetzung mit einem Soz. Päd.
1. dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgegebers?
2. dem GG-Prinzip der Bestenauslese -hinsichtlich Qualifikakion/ Eignung /Befähigung - für Spitzenpositionen im Staate?

Ich bitte höflichst um wahrheitsemäße und vollständige Antworten.

Mit freundlichem Gruß
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender)

1) http://www.otz.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Der-Neue-in-der-Landesregierung-Stephan-Kramer-Ich-bin-hier-nicht-der-Quoten-J-866013953 /
2 ) http://www.wilfriedmeissner.de/meissner-blog/petition-pro-transparenz-im-thueringer-verfassungsschutzamt.html

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Antwort ausstehend von Christian Carius
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