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Christian Alkemper
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Frage von Alexius H. •

Frage an Christian Alkemper von Alexius H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Allkemper,

mich interessiert, warum Mitglieder Ihrer Parteiim Bundestag für die Beschneidung von Jungen gestimmt haben?
Warum ist Ihre Fraktion vor der Religionslobby eingebrochen? Oder wollte Frau Merkel das Thema einfach vom Tisch haben?

Ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht höher zu werten?
Religionsfreiheit besteht m.E. nicht, wenn er Staat die christl. Kirchen mitfinanziert bzw. pensionierten Kirchenleuten ihre Pensionen bezahlt, Religionsfreiheit besteht m.E. nicht, wenn man ungefragt Kinder tauft und sie in den Schulen mit Religionsunterricht zwangsunterrichtet.
Können Sie verstehen, dass ich unter Religionsfreiheit etwas anderes verstehe- nämlich wirkliche Unabhängigkeit? Wie ist eine solche gegeben, wenn man z.B. in kirchlichen Einrichtungen, die der Staat mitfinanziert, nur mit einer Mitgliedschaft in der Kirche einen Job bekommt und bei Scheidungen den Job ggf. verliert?
Ist eine Trennung von Staat und Kirche gegeben, wenn wir von Parteien regiert werden, die das "C" in ihrem Namen haben? Man stelle sich mal vor, in den Bundestag würde eine Partei einziehen, die sich" Islamische Demokratische Union" nennt.

In einem Buch der " Humanistsichen Union" ist davon die Rede, dass die zwei großen christlichen Kirchen, seit bestehen der BRD, über Kirchensteuer, Staatszuschüsse, über das Pensionsrecht ( auch der einzelnen Bundesländer) einen Billionenbetrag erhalten haben. Sind diese sehr hohen Schätzungen bzw. Angaben Ihrer Meinung nach richtig?

Mit freundlichen Grüßen

Alexius Holzner

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Holzner,

vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst muss ich Sie in einer Hinsicht korrigieren: Die Piratenpartei war nur für wenige Wochen vor der Bundestagswahl 2009 durch einen Abgeordneten (durch Parteiübertritt) im Bundestag vertreten. Während dieses Zeitraums wurden im Deutschen Bundestag nach meiner Kenntnis keine Gesetze oder Gesetzesvorhaben behandelt, die mit der Beschneidung von Jungen in Zusammenhang stehen. Abgeordnete der Piratenpartei haben also entgegen Ihrer Angabe nicht für die Beschneidung von Jungen gestimmt.

Des Weiteren haben sich die PIRATEN bereits in ihrem Grundsatzprogramm ( http://www.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2012/02/Grundsatzprogramm-Piratenpartei.pdf ) für die konsequente Trennung von Staat und Religion ausgesprochen. Es heißt dort:

„Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen wir Piraten unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.“

Aus diesem Grundsatz ableitend spreche ich mich dafür aus, eine Beschneidung von Jungen ohne medizinische Indikation zu untersagen, solange die Betroffenen nicht in der Lage sind, sich frei und ohne Beeinflussung durch Dritte dafür zu entscheiden - im Zweifelsfall also erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Betroffenen ist nach meinem Rechtsempfinden in solchen Fällen höher zu werten als das Recht Dritter (in diesem Fall etwa der Eltern der Betroffenen) auf freie Religionsausübung.

Die geltende Fassung des „Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ vom 20. Dezember 2012 ( http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_Gesetzes_ueber_den_Umfang_der_Personensorge_bei_einer_Beschneidung_des_maennlichen_Kindes.pdf ) in der geltenden Form lehne ich folglich ab und habe wenig Verständnis dafür, dass das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen dieses Gesetz am 8. Februar 2013 abgewiesen hat.

Ich hoffe, Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Alkemper