Portrait von Christel Humme
Christel Humme
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christel Humme zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Robert F. •

Frage an Christel Humme von Robert F. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Christel Humme,

in den letzten Tagen lese ich von dem Beschluss der Innenminister, die sogenannten "Killerspiele" zu verbieten.

Wie stehen Sie zu diesem Thema? Ist es nicht so, dass diese Unterhaltungsmedien nicht Grund sind für das Verhalten des Amokläufers von Winnenden, sondern viele Faktoren, wie Freunde, Familie, Umfeld und viele weitere Faktoren dafür verantwortlich sind?

Deswegen finde ich ein Verbot vorschnell und ungerechtfertigt.

Ich bin KLAR FÜR JUGENDSCHUTZ, aber Erwachsene sollten die Möglichkeit haben sich jeglicher Form der Unterhaltung anzuschauen und zu spielen. (Außer Kindepornographie, da dort die Psychen der Kinder geschändet werden!).

Zu dem verstößt dieses Herstellungs- und Vertriebsverbot meiner Meinung nach gegen Artikel 5 des Grundgesetztes "Eine Zensur findet nicht statt".

Ich würde mich freuen, eine klare Antwort zu erhalten.

Mit freundlichem Gruß

Robert Friedel

Portrait von Christel Humme
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Friedel,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Für mich als Jugend- und Familienpolitikerin ist ein wirksamer Jugendmedienschutz ein besonderes Anliegen.

Es geht dabei um mehrere Themenkomplexe: um das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der Schule, um die notwendige Anerkennung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, um ihre Perspektiven, um Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt, um die Verantwortung von Eltern und Pädagogen, um Fragen von Medienkompetenz und Jugendmedienschutz sowie um den Zusammenhang zwischen schlechten Schulleistungen und Medienkonsum.

Gewaltverherrlichende Computerspiele fallen bereits heute unter das Verbot des § 131 StGB.
Ich teile daher Ihre Auffassung, dass die Debatte über noch weiter gehende Verbote bei besonders gewalthaltigen Computerspielen problematisch ist, weil sie zu kurz greift und bestehende gesetzliche Regelungen übersieht.
Durch die gesetzlich vorgeschriebene Alterskennzeichnung aller Medien, die Möglichkeit einer Indizierung gefährdender Medien und schließlich ein Verbot von Gewaltdarstellungen nach § 131 StGB existiert ein dreistufiges Verfahren beim Jugendmedienschutz, das sich im Grundsatz bewährt hat. Darüber hinaus wurde erst im vergangenen Jahr das Jugendschutzrecht novelliert.

Eine Evaluation des Hans-Bredow-Institutes bescheinigte, dass es im Hinblick auf Computerspiele in Deutschland vorbildliche und wirksame Regelungen gibt, bemängelte aber Defizite im Vollzug des Jugendmedienschutzes. So werden wir in der nächsten Wahlperiode prüfen, ob eine engere Zusammenarbeit zwischen der Bundesprüfstelle und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle zur Wahrung der Indizierungsstandards ermöglicht werden kann.

Neue Verbotsdiskussionen allein greifen also viel zu kurz. Nicht Gesetzeslücken verhindern die Strafverfolgung, sondern die mangelnde Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten. Jedem Bundesland hat es selber in der Hand, durch entsprechende Personalausstattung der Strafverfolgungsbehörden eine härtere Verfolgung zu ermöglichen. Im Vordergrund unserer Bemühungen zur Umsetzung eines wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutzes steht die Förderung und Stärkung von Medienkompetenz in Familien. Die Medienkompetenz muss aber auch im Kindergarten, in der Schule und in der Jugendarbeit gestärkt werden. In diesem Zusammenhang ist auch der Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen wichtig. Dort können Kinder Kontakte zu Gleichaltrigen knüpfen und wertvolle Erfahrungen machen, die sie vor Vereinsamung und Gewalt schützen. Es geht jedoch nicht nur um Medienerziehung. Darüber hinaus ist eine ehrliche Diskussion über die Situation in den Schulen aber auch in den Familien nötig. Leider haben viele Bundesländer zu wenig Schulpsychologinnen und -psychologen. Es darf nicht sein, dass Eltern, Geschwister, Nachbarschaft, Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrerinnen und Lehrer nicht oder nicht schnell genug reagieren, wenn Kinder und Jugendliche oft tagelang in die Parallelwelt der Computerspiele abtauchen. Wir alle sind gefordert, gemeinsam eine „Kultur des Hinsehens“ zu entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre SPD-Bundestagsabgeordnete für den nördlichen Ennepe-Ruhr-Kreis
Christel Humme