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Christa Matschl
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Frage von Klaus D. •

Frage an Christa Matschl von Klaus D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Matschl,

mich würde interessieren wie Sie Haushalt definieren.
Ich meine hier nicht den öffentlichen Haushalt, sondern den, in dem die Bürger und Bürgerinnen leben.
Was und wo ist für Sie Haushalt.
Die neuen Rundfunkgebühren sind für jeden Haushalt zu bezahlen.
Dabei spielt es keine Rolle ob ich mich dort aufhalte, ein Rundfunkgerät besitze und bereits für einen Haushalt Gebühren bezahle.
Diese neue Rundfunkgebühr ist als Zwangsabgabe (Steuer?) gefördert von der Politik zu betrachten.
Wieso muß ich für Leistungen bezahlen die ich nicht benutze.
Wäre nett, wenn Sie mir auch noch erklären könnten wieso diese Einrichtung das Recht bekommt meine persönlichen Daten bei den Einwohnermeldeämtern abzufragen.
Ich hatte gedacht da gibt es ein Gesetz das ich gefragt werden muß welche Daten von mir weiter gegeben werden.

Klaus Dippold

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dippold,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. März 2013 zu den neuen Rundfunkgebühren, die seit Januar gelten.

Zum 1. Januar 2013 gab es einen grundsätzlichen Systemwechsel bei der Rundfunkgebühr. Bisher wurden die Gebühren auf Basis der vorhandenen Endgeräte erhoben. Dieses Verfahren war früher auch durchaus praktikabel, da entweder ein oder mehrere Fernseher bzw. Radiogeräte im Haushalt vorhanden waren. Doch heute ist der Rundfunkempfang auf sehr vielen verschiedenen Endgeräten neben Fernseher und Radio möglich, etwa dem Computer, Smartphone oder Tablet. Und die bisherigen Entwicklungen zeigen, dass der Trend weiter in Richtung von Endgeräten gehen wird, die viele Funktionen miteinander vereinen. Es müssten also nach dem bisherigen System immer wieder neue Endgeräte aufgenommen und kontrolliert werden. Das ist in der Praxis kaum möglich.

Das neue Modell ist nun geräteunabhängig. Künftig sind nichtmehr die Endgeräte gebührenpflichtig, sondern der Beitrag wird für die Möglichkeit der Nutzung des öffentlich rechtlichen Rundfunks erhoben, unabhängig von den vorhandenen Empfangsgeräten.

Die Definition von Haushalt, um die Sie mich gebeten haben ist nicht einfach. Schließlich wird sich jeder Mensch darunter etwas anderes vorstellen. Die Definition von Haushalt die für den Rundfunkbeitrag relevant ist, finden Sie auf www.rundfunkbeitrag.de
Dort heißt es: „Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragspflichtig sind auch: Zweit- und Nebenwohnungen, privat genutzte Ferienwohnungen.“

Diese Definition dürfte in den meisten Fällen praxistauglich sein.

Des Weiteren sprechen Sie den Fall an, dass jemand kein Rundfunkgerät besitzt. Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich nach dem Solidarprinzip aufgebaut. Das heißt, dass jeder seinen Beitrag leistet unabhängig vom eigenen Nutzungsverhalten. Beispielsweise funktionieren unsere sozialen Sicherungssysteme ebenfalls auf Basis des Solidarprinzips, wenngleich in anderer Form. Durch dieses Solidarmodell ist es nämlich erst möglich Angebote zu schaffen, die nur einen kleinen Teil der Zuschauer ansprechen und sonst aufgrund der hohen Kosten nicht produziert werden könnten. Letztlich ist der Rundfunkbeitrag auch ein Garant für die Informationsvielfalt und Unabhängigkeit in unserem Land.

Abschließend sprechen Sie das Thema Datenschutz an. Wie Sie korrekt dargestellt haben, werden dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Daten von den Meldeämtern übermittelt. Bedingt durch die Neuordnung des Rundfunkbeitrags und einmalig werden die Daten des Beitragsservice und die Daten der Meldeämter abgeglichen. Betroffen sind alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger. Das neue Meldegesetz auf das Sie ansprechen bezieht sich grundsätzlich auf die Weitergabe von Daten an Firmen zum Werbezwecken. Hier müssen die Behörden die Einwilligung einholen.

Sehr geehrter Herr Dippold,

ein grundlegender Systemwandel wie jetzt bei der Rundfunkgebühr läuft nie ohne Probleme ab. Darüber waren wir uns als CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag immer bewusst und haben daher schon vor rund 2 Jahren eine Überprüfung der finanziellen Auswirkungen sowie die Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände für die Beitragspflicht gefordert. Sofern genug Daten vorliegen sollte das System überprüft und falls nötig im Konsens mit allen Bundesländern nachgesteuert werden. Generell halte ich die neue Form der Rundfunkgebühr für ausgewogen und an den Stellen an denen die Evaluierung des Systems Fehler zu Tage führt, sollte nachträglich korrigiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christa Matschl, MdL