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Christa Goetsch
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Frage von IG I. •

Frage an Christa Goetsch von IG I. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Betr.: Gesetzentwurf zum Bebauungsplan Bergstedt 23

Sehr geehrte Frau Götsch,

wie Sie natürlich wissen, wird in Kürze vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ein Gesetzentwurf zum Bebauungsplan Bergstedt 23 (Immenhorstweg) in die Bürgerschaft zur Verabschiedung eingebracht. Weil dieser von breiten Teilen der Bevölkerung, den Naturschutzverbänden und allen Hamburger Parteien außer der CDU abgelehnt wird, haben wir Ihnen kürzlich einige Informationen übermittelt.

Zusammengefasst:
In der FFH-Studie der Stadt Hamburg wird eine erhebliche Beeinträchtigung Roter-Liste Arten des benachbarten EU-Vogelschutzgebietes Hainesch-Iland festgestellt. Im folgenden wird eine FFH-Verträglichkeit dennoch konstatiert, da geplante Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden, um eine Schadensminimierung unter die Schwelle der FFH-Verträglichkeit zu konstruieren. Dies ist ein schwerer methodischer Fehler und naturschutzrechtlich unzulässig. Die Beurteilung der Erheblichkeit ist unabhängig davon vorzunehmen, ob auf der nachfolgenden Ebene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden können.

UNSERE FRAGE:
Wie positionieren Sie und die GAL-Fraktion sich bezüglich der geplanten Bebauung vor diesem Hintergrund?

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dres. Judith und Thorsten Dierlamm für die Interessengemeinschaft Immenhorstweg
Birkenweg 10 b
22395 Hamburg
Tel.: 040/64536679

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Dierlamm, sehr geehrter Herr Dierlamm

Weiter wuchernde Stadt

Am morgigen Dienstag soll im Stadtentwicklungsausschuss der Bürgerschaft über den umstrittenen Bebauungsplan Bergstedt 23 entschieden werden. "Die Bebauung am Immerhorstweg ist überflüssig und ökologisch unverträglich", sagt Claudius Lieven, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der GAL-Fraktion. "Außerdem zeigt sich an diesem Bebauungsplan, wie wenig den Senat die Interessen der Bürger vor Ort kümmern". Die geplanten 150 Einfamilienhäuser rechtfertigen nach Ansicht der GAL weder eine Evokation im "gesamtstädtischen Interesse", noch den massiven Eingriff in Natur und Landschaft. "Solange weiter ökologisch wertvolle Gebiete am Stadtrand mit Einfamilienhäusern zugebaut werden, bleibt Hamburg eine `wuchernde Stadt´", so Lieven.

Im Bebauungsplangebiet liegen ökologisch besonders wertvolle Flächen. Es ist ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Saselbek-Talaue, dem Naturschutzgebiet Hainesch-Ihland und dem Naturdenkmal Timmermoor.

Durch die Bebauung werden drei nach dem Hamburger Naturschutzgesetz geschützte Biotope und wertvolle Knicks vernichtet. Der größte Nachteil liegt in der Beeinträchtigung der Jagd- und Brutreviere verschiedener stark bedrohter Vogelarten wie Eisvogel, Neuntöter und Wachtelkönig.

2003 hatte der Senat das Bebauungsplanverfahren Bergstedt 23 gegen den massiven Protest der Bevölkerung evoziert. Zuvor hatte die Bezirksversammlung Wandsbek dem Bebauungsplan eine "unechte Zustimmung" erteilt, um dem Senat einen Grund für die Evokation zu liefen. Mit diesem Trick wurde ein Bürgerentscheid verhindert.

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Dierlamm, sehr geehrter Herr Dierlamm,

die Pressemitteilung meines Kollegen Claudius Lieven ist gerade ohne Kommentar bei Ihnen eingetroffen, daher noch ein paar Zeilen aus meiner Sicht zur Unterstützung Ihres Abliegens.
Die GAL hat sich seit Jahren gegen eine Bebauung am Immenhorstweg ausgesprochen, weil hier ökologisch wertvolle v.a. landwirtschaftlich genutzte Flächen in Bauland umgewandelt werden sollen. Dies lehnen wir insbesondere am Stadtrand in aller Regel ab. Die Nachverdichtung innerhalb bestehender Baugebiete wird von uns hingegen nicht prinzipiell abgelehnt, auch wenn dies lokal manchmal auch umstritten ist. Wir halten die für Bergstedt getroffenen Ausgleichsregelungen nicht für ausreichend, bzw. adäquat. Hierfür ist vor allem die Gefahr ausschlaggebend, dass bestimmte bedrohte Vogelarten in ihren Brut- und Jagdrevieren so weit eingeschränkt werden, dass die Populationen benachbarter FFH Gebiete beeinträchtigt werden, was an diesem Standort nicht ausgleichbar ist.

Unseres Erachtens ist dieses Bauprojekt insgesamt für die Stadt verzichtbar und sollte unterbleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch