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Christa Goetsch
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Frage von Michael R. •

Frage an Christa Goetsch von Michael R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Goetsch,
in einer Wahlkampfveranstaltung der GRÜNEN/Bündnis90 sagte die Hamburger Spitzenkandidatin, Frau Sager, daß die GRÜNEN die Wahlfreiheit unterstützen, wie Familien zusammenleben wollen.

Die Frage lautet nun, ob auch Sie die Abschaffung des Ehegattensplittings bei Familien mit Kindern wollen? Und wenn Sie Ihrer Partei folgen, so frage ich, warum möchten Sie die Paare mit Kindern künftig finanziell schlechter stellen, die sich dafür entscheiden, bewußt nur von einem Einkommen zu leben, um sich persönlich um die Kinder zu kümmern?

Wissen Sie, daß Sie damit allein drei mir bekannte Familien eine traditionelle Familienführung damit nicht mehr möglich machen würden, da diese bei höheren Steuern sich nicht mehr alleine und ohne staatliche Unterstützung um ihre Kinder kümmern könnten - in allen drei Fällen übrigens bleiben die Männer daheim, weil die Mütter deutlich mehr verdienen!

Daher zusammengefaßt: was bedeutet für Sie Wahlfreiheit, wenn dies so die Ergebnisse Ihrer politischen Ankündigungen aussehen?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Recha

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Recha,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Grünen machen sich für eine gezielte Kinder- bzw. Familienförderung stark; das Steuerprivileg Ehegattensplitting fördert Kinder und Familien dagegen nur mittelbar. Zu einem Teil entfällt das steuerliche Entlastungsvolumen des Ehegattensplittings von derzeit rund 20 Mrd. Euro/Jahr auf Ehen mit Kindern. Die Grünen wollen das Ehegattensplitting nicht abschaffen, sondern sozial gerecht kappen. Der grüne Vorschlag, den Effekt des Ehegattensplittings ab einer bestimmten Einkommenshöhe zu kappen, führt zu einem anderen Ergebnis als die Position der generellen Abschaffung.

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat bisher ein Modell vertreten, das vorsieht, dass bis zu 20.000 Euro/Jahr auf den nicht oder nur geringfügig erwerbstätigen Ehegatten steuerbegünstigt übertragen werden können, denn in der Ehe bestehen ja Unterhaltspflichten. Für einkommensstarke Haushalte verkürzt sich die maximale Ersparnis dann im Jahr von 8.350 Euro auf etwa 5.850 Euro. Für alle Alleinverdiener-Familien bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 45.000 Euro würde sich nichts ändern. Das Modell würde nach Berechnungen des DIW (Wochenbericht Nr.22, 30.05.2003) 1,5 Mrd. Euro Steuermehreinnahmen bewirken, die für ein besseres Leben mit Kindern insb. zur Bekämpfung von Kinderarmut eingesetzt werden können. Die Grünen bevorzugen eine direkte Förderung des Lebens mit Kindern als eine Förderung der Ehe.

Wird ein Realsplittingmodell enger ausgestaltet, das nur bis zur Höhe des Grundfreibetrags (7.664 Euro/Jahr) eine steuerfreie Übertragung für Unterhaltsleistungen auf den Ehepartner vorsieht, wird eine erheblich höhere Summe an Steuermehreinnahmen erzielt. Das DIW hatte im Wochenbericht Nr. 22/2003 9,1 Mrd. Euro errechnet, die Hans-Böckler-Stiftung im Jahr 2005 8 Mrd. Euro.

Die Zahl fällt in der neuen Studie geringer aus, weil seit Januar 2005 die letzte Stufe der Einkommensteuerreform in Kraft ist (15% Eingangsteuersatz und 42% Spitzensteuersatz). Hierdurch sank auch der Splittingeffekt im Steuerrecht. Die gerade neu gewählte Bundestagsfraktion wird sich über die Ausgestaltung im Detail noch verständigen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Christa Goetsch